Kantonsrat LU Luzerner Parlament tastet Wahlkultur nicht an

SDA

17.9.2018 - 11:08

Der Zugang zu zweiten Wahlgängen soll im Kanton Luzern nicht beschränkt werden. Der Kantonsrat hat am Montag eine Motion von Irene Keller (FDP) mit 75 zu 15 Stimmen abgelehnt, die für Kandidaten eine Zehn-Prozent-Hürde einführen wollte.

Keller forderte, dass in den zweiten Wahlgängen der Regierungs- und Ständeratswahlen nur noch die Kandidaten antreten dürfen, die im ersten Wahlgang zehn Prozent der Stimmen des absoluten Mehrs erreicht haben. Neue Kandidaten sollten nur noch dann zugelassen werden, wenn sie jemanden ersetzen, der im ersten Wahlgang diese Hürde geschafft hat.

Keller wollte mit ihrem Vorschlag vor allem die Effizienz des Wahlprozederes steigern und die Kosten senken. Die Einschränkungen der Volksrechte seien minimal, erklärte sie. Sie betreffe nur die "kleinste Minderheit". Auch bei demokratischen Rechten sei gesunder Menschenverstand nötig, damit sie nicht überstrapaziert würden.

Alle anderen Fraktionen lehnten die Motion aber ab. Robert Zurbriggen (CVP) sagte, es gehe um grundlegende Bürgerrechte. Er forderte das Parlament auf, nicht die ökonomische, sondern die staatspolitische Brille aufzusetzen. Sara Agner (SP) sagte, das demokratische System lebe von der Vielfalt.

Pirmin Müller (SVP) sagte, niemand wolle Jux-Kandidaturen. Sie seien aber kein Grund, das bewährte System in Frage zu stellen. Hans Stutz (Grüne) sagte, die Zahl zweiter Wahlgänge könnte auch anders reduziert werden, etwa mit einer anderen Berechnung des absoluten Mehrs oder mit einem Verzicht auf vorgedruckte Wahllisten.

Auch der Regierungsrat fand, dass finanzielle Gründe es nicht rechtfertigten, die für die Demokratie wichtigen politischen Rechte einzuschränken. Zudem würden mit Kellers Vorschlag nicht aussichtlose zweite Wahlgänge verhindert, sondern einzig chancenlose Kandidaturen.

Im Kanton Luzern ist auch im zweiten Wahlgang jede stimmberechtigte Person wählbar. Zulassungskriterien gibt es nicht. Der Regierungsrat erklärte, dass diese Wahlkultur bewährt und festverankert sei und dem Volk grösstmögliche demokratische Mitspracherechte gewähre.

Der Regierungsrat gab der Motionärin aber insofern Recht, dass zweite Wahlgänge nicht zur Regel werden sollten. Erste Wahlgänge sollten nicht zu einer Qualifikationsrunde verkommen. Dies sei heute im Kanton Luzern teilweise der Fall.

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