Kantonsrat LULuzerner Parlament will schlanke Gewässerräume
rl, sda
30.11.2020 - 17:03
Der Schutz vor Hochwasser fordert den Kanton Luzern heraus: Das regierungsrätliche Massnahmenprogramm 2020 bis 2024 listet über 40 Projekte im Umfang von über 200 Millionen Franken auf. Der Kantonsrat hat am Montag dem Programm mit 107 zu 0 Stimmen zugestimmt. Diskutiert wurde vor allem über den Platz, der den Gewässern zugestanden werden solle.
Seit diesem Jahr ist der Kanton alleine für den Wasserbau zuständig. Nach wie vor seien nicht alle Siedlungen genügend vor Überschwemmungen geschützt, erklärte der Regierungsrat in seinem Bericht. Da nicht alle Mängel auf einmal beseitigt werden könnten, sei für die Massnahmen eine langfristige Planung nötig.
Gemäss Regierungsrat konnten 2014 bis 2019 ein bedeutender Teil der geplanten Projekte realisiert werden. Allerdings hätten die Diskussionen um die Aufgaben- und Finanzreform 18, von der auch der Wasserbau betroffen war, der budgetlose Zustand 2017 sowie Rechtsverfahren, zu einem Projektstau geführt.
Einziger Diskussionspunkt im Parlament war die Ausscheidung der Gewässerräume, die nach Ansicht des Regierungsrat gar kein Thema des Massnahmenprogramms ist. Die vorberatende Kommission forderte dennoch, dass der Platz, der grenzüberschreitenden Gewässer zugestanden wird, mit den Nachbarkantonen koordiniert werde. Kommissionssprecher Pius Kaufmann (CVP) sagte, andere Kantone würden teilweise kleinere Gewässerräume ausscheiden als Luzern.
Diese Koordination war im Parlament unbestritten, nicht so aber eine zweite Forderung der Kommission, gemäss der die Gewässerräume so gering wie möglich gehalten werden müssen. Der SP-Sprecher sagte, dies sei brandgefährlich, denn der Gewässerraum schütze die Bevölkerung vor Hochwasser. Dieser Schutz habe Vorrang, und nicht die Partikularinteressen gewisser Landwirte.
Der FDP-Sprecher sagte, es gehe nur darum, dass der Kanton Luzern nicht grössere Gewässerräume schaffe als vom Bund vorgeschrieben. Der Sprecher der SVP sagte, dass der Bund hier die Vorgaben mache. Der Kanton solle aber den Freiraum, den er habe, möglichst nutzen. Es brauche keine übertriebene Lösungen, vor allem dann nicht, wenn Land gegen den Willen der Eigentümer beansprucht werden müsse.
Die Forderungen der vorberatenden Kommission wurden schliesslich deutlich überwiesen.
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