VaterschaftsurlaubLuzerner Regierung will Bundeslösung abwarten
SDA
4.6.2019 - 00:01
Der Luzerner Regierungsrat ist offen für einen längeren Vaterschaftsurlaub. Er setzt aber auf eine gesamtschweizerische Lösung.
Gemäss der geltenden Regelung können Väter, die beim Kanton Luzern arbeiten, ab der Geburt innerhalb von acht Wochen einen besoldeten Urlaub von einer Woche beziehen. Zudem haben sie im ersten Lebensjahr des Kinds Anrecht auf einen unbezahlten Urlaub von vier Wochen.
SP-Kantonsrat Urban Sager verlangt mit einer Motion, den bezahlten Vaterschaftsurlaub auf zwei Wochen zu verlängern. Zudem sollen die Väter künftig zwölf Wochen Zeit haben, um diesen Urlaub zu beziehen.
Wie der Regierungsrat in seiner am Montag veröffentlichten Antwort schreibt, beträgt der Vaterschaftsurlaub in 16 von 26 Kantonen fünf Tage. Der Bund oder auch die Stadt Luzern gewähren zehn Tage.
Insgesamt stuft der Regierungsrat die Arbeitsbedingungen des Kantons Luzern als familienfreundlich ein. Auf allen Ebenen ergäben sich Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit, betont er. Die Regelungen zur Arbeitszeit liessen eine hohe Flexibilität zu. Ferner sei Home Office möglich.
Der Regierungsrat ist aber offen für eine grosszügigere Regelung des Vaterschaftsurlaubs. Er habe sich in einer Vernehmlassung gegenüber dem Bund für einen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub ausgesprochen, schreibt er.
Stellung genommen hat der Regierungsrat zu einem Entwurf eines indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie». Dieses Volksbegehren verlangt vier Wochen Vaterschaftsurlaub.
Der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub, wie ihn der indirekte Gegenvorschlag vorsieht, würde über die Erwerbsersatzordnung finanziert. Der Bundesrat lehnt sowohl die Initiative wie den von der Sozialkommission des Ständerats ausgearbeiteten indirekten Gegenvorschlag ab.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, Sagers Motion in ein unverbindlicheres Postulat abzuschwächen. So könne das Ergebnis der Volksinitiative zum Vaterschaftsurlaub abgewartet und dann die Situation im Kanton Luzern neu beurteilt werden, schreibt er.
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