Soziale EinrichtungenLuzerner Regierung will Lücken beim Betreuungsangebot schliessen
SDA
11.6.2019 - 00:01
Die Luzerner Kantonsregierung will die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken. Ambulante Leistungen sollen deswegen gefördert werden.
Der Regierungsrat hat am Montag einen Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen vorgelegt. Dieses regelt den Versorgungsauftrag für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 2007 und soll nun den gesellschaftlichen Veränderungen angepasst werden.
Ziel der Revision ist es, Lücken bei ambulanten Angeboten für Menschen mit Betreuungsbedarf zu schliessen. Die Revision solle Anreize schaffen, dass soziale Einrichtungen ambulante Angebote zur Betreuung und Unterstützung beim selbständigen Wohnen und beim Arbeiten im allgemeinen Arbeitsmarkt auf- und ausbauen, teilte der Regierungsrat mit.
Mit einem grösseren ambulanten Angebot könnten Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung besser unterstützt werden, schreibt der Regierungsrat. Auch die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen werde gefördert. Die Selbstbestimmung, aber auch die Wahrung der persönlichen Rechte und die Teilhabe an der Gesellschaft, sei für die Behinderten immer wichtiger geworden.
Neues Abgeltungssystem
Bei der stationären Betreuung sollen die Leistungen neu abgestuft nach dem individuellem Betreuungsbedarf abgegolten werden. Die Höhe der Pauschale steigt somit mit dem zusätzlichen Betreuungsaufwand. Der Regierungsrat möchte damit erreichen, dass für die Heime die Aufnahme von Menschen mit einem hohen Betreuungsaufwand attraktiver wird.
Der Regierungsrat erwartet nicht, dass die Förderung von ambulanten Leistungen zu sprunghaften Veränderungen führt. Diese Angebote müssten zuerst aufgebaut werden, schreibt er. Viele Personen, die in Heimen lebten, dürften an der bisherigen Lösung festhalten wollen. Es seien wohl vor allem junge Erwachsene, die die neuen Handlungsspielräume nutzen würden. Finanziell hätten die Änderungen auf die Betroffenen und ihr Umfeld keine Auswirkungen.
Bei den sozialen Einrichtungen führt der neue Abgeltungsmechanismus indes zu Änderungen. Per Saldo soll die Umstellung budgetneutral sein. Einrichtungen, die Personen mit überdurchschnittlichem Betreuungsaufwand aufnehmen würden, dürften in Zukunft besser entschädigt werden. Weil ambulant Angebote gefördert würden, dürfte zudem die Nachfrage nach stationären Wohnangeboten gedämpft werden.
Der Aufwand für den Kanton und die Gemeinden belief sich unter der geltenden Gesetzgebung auf 181 Millionen Franken. Durch die Umstellungen dürfte es zu Mehrkosten von zwei Millionen Franken kommen. Das selbstbestimmte Leben von behinderten Menschen verdiene Unterstützung, erklärte der Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf in der Medienmitteilung zu den Mehrkosten.
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