Bauzonen Luzerner Regierung verdonnert Rickenbach zu Rückzonungen

kad, sda

7.7.2022 - 09:55

Der Luzerner Baudirektor Fabian Peter (FDP) muss die Rückzonungen bei den Gemeinden durchsetzen. (Archivbild)
Der Luzerner Baudirektor Fabian Peter (FDP) muss die Rückzonungen bei den Gemeinden durchsetzen. (Archivbild)
Keystone

Die Luzerner Gemeinde Rickenbach muss acht Grundstücke auszonen, obwohl die Gemeindeversammlung dies im September 2021 abgelehnt hatte. Der Regierungsrat hat die Rückzonungen im Rahmen der kantonalen Strategie angeordnet und damit einen Leitentscheid gefällt.

7.7.2022 - 09:55

Rickenbach verfügt wie 20 weitere Luzerner Gemeinden über zu grosse Bauzonen. Eine Vorprüfung habe ergeben, dass in Rickenbach eine Rückzonungsfläche von 3,1 Hektaren recht- und zweckmässig sei, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit.

Der Gemeinderat von Rickenbach schlug daher im Rahmen der Revision der Bau- und Zonenordnung vor, mehrere Grundstücke auszuzonen. Damit hatte er allerdings die Rechnung ohne die Gemeindeversammlung gemacht.

Diese hiess am 27. September 2021 nämlich acht von neun Einsprachen gegen Rückzonungen gut und verzichtete damit darauf, 2 Hektaren Bauland auszuzonen. Lediglich fünf Grundstücke mit einer Fläche von 0,8 Hektaren wurden vollständig oder teilweise in die Landwirtschaftszone zurückgeführt.

Rechtsgutachten erstellt

Damit widerspreche die Ortsplanung dem Raumplanungsgesetz des Bundes, das vorgibt, dass überdimensionierte Bauzonen reduziert werden müssen, hält der Luzerner Regierungsrat fest. Er habe daher die Rückzonung angeordnet und damit erstmals in der Sache den Entscheid einer Gemeindeversammlung übersteuert, hiess es beim Kanton auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Es handle sich damit um einen Leitentscheid. Die betroffenen Grundeigentümer können diesen beim Kantons- und beim Bundesgericht anfechten.

Der Kanton stützt sich allerdings bei seinem Vorgehen auf ein Rechtsgutachten, das er erstellen liess. Die Juristen kommen in dem 16-seitigen Dokument zum Schluss, dass der Regierung kaum etwas anderes übrig bleibe, als den Entscheid direkt zu fällen, wenn die Gemeinde ohne sachlichen Grund der Aufforderung zur Rückzonung nicht nachkomme. Es gehe auch um die Gleichbehandlung der Gemeinden.

Peripher gelegen

Der Regierungsrat hält fest, dass bei den neun betroffenen Grundstücken eine Rückzonung zweck- und verhältnismässig sei. Sie lägen alle peripher, seien seit mehreren Jahrzehnten eingezont und es fehlten hinreichend konkrete Überbauungsabsichten. Er ordnete daher die Rückzonung an und genehmigt den Zonenplan der Gemeinde.

Von den 21 betroffenen Gemeinden haben nach Angaben des Kantons erst deren vier ihre Bauzonen abschliessend verkleinert. In anderen Fällen haben Grundeigentümer Entscheide der Gemeindeversammlung juristisch angefochten. In sechs Gemeinden ist eine Behandlung durch die Gemeindeversammlung noch ausstehend.

kad, sda