Immobilien Luzerner Stadtrat für Zwischennutzung von Hallenbad Utenberg

SDA

17.1.2020 - 16:01

Luzern verfügt mit dem Kulturzentrum Neubad bereits über Erfahrung, wie ein Hallenbad für andere Zwecke genutzt werden kann: Nun soll auch das Hallenbad Utenberg zwischengenutzt werden. (Archivbild)
Luzern verfügt mit dem Kulturzentrum Neubad bereits über Erfahrung, wie ein Hallenbad für andere Zwecke genutzt werden kann: Nun soll auch das Hallenbad Utenberg zwischengenutzt werden. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Seit über fünf Jahren steht das Hallenbad in der Kinder- und Jugendsiedlung Utenberg leer. Dies will die städtische SP ändern und fordert eine kulturelle und gewerbliche Zwischennutzung. Die Stadtregierung stellt sich hinter diese Idee.

Er erachte es als sinnvoll, zeitnah eine Zwischennutzung für Kleingewerbe oder Ateliers zu prüfen und eine Zusammenarbeit unter anderem mit heute aktiven Akteuren von Zwischennutzungen anzustreben, schreibt der Luzerner Stadtrat in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme zu einem entsprechenden SP-Postulat, das er entgegen nimmt.

Der Stadtrat definierte auch Rahmenbedingungen. Er erkenne das Potenzial von Zwischennutzungen für die Stadt- und Quartierentwicklung. Aber die Nutzung müsse verträglich sei mit dem «sensiblen Betrieb der Kinder- und Jugendsiedlung Utenberg». Weiter fordert die Stadtregierung eine Absturzsicherung beim Beckenrand oder eine Abdeckung des Beckens und betont, dass asbesthaltige Bauteile bauliche Veränderungen einschränkten.

Das Hallenbad war Ende 2014 aufgrund des anstehenden hohen Sanierungsbedarfs stillgelegt worden. Es liegt im Erdgeschoss in einem der drei Wohnhäuser direkt vor dem Spiel- und Sportbereich der Kinder und Jugendsiedlung, in der rund 45 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 6 und 22 Jahren leben.

Ein Projekt für den Einbau einer Sonderschule im Perimeter des Hallenbads brach das Stadtparlament im September 2018 endgültig ab. Auch das Vorhaben, darin eine Tagesstruktur zu führen, scheiterte im November 2019.

Somit bestehe für das Schwimmbecken, die Dusch- und WC-Anlagen kein stadtinternes Bedürfnis, was eine externe Zwischennutzung ermögliche, heisst es weiter. Die rückwärtigen Garderoben und Lagerräume dienen heute als Lage für den Betrieb der Kinder- und Jugendsiedlung. Diese Nutzung soll beibehalten werden.

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