Justiz Luzerner Treuhänder zu bedingter Freiheitsstrafe verurteilt

SDA

5.11.2018 - 00:00

Weil er 800'000 Franken, die ihm ein Mann anvertraut hatte, für eigene Zwecke verwendete, hat das Luzerner Kriminalgericht einen Treuhänder aus Sursee der mehrfachen qualifizierten Veruntreuung schuldig gesprochen. Es verhängte ihm eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren - bedingt vollziehbar.

Die Probezeit beträgt zwei Jahre, wie aus dem am Sonntag publizierten und noch nicht rechtskräftigen Urteilsdispositiv hervor geht.

Der Beschuldigte verwendete laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zwischen 2011 bis 2012 vertrags- und absprachewidrig die ihm von einem Privatkläger anvertrauten Vermögenswerte in der Höhe von rund 800'000 Franken. Offenbar für eigene Zwecke und für ein angebliches Projekt in Thailand.

Danach sei der heute 75-Jährige nicht mehr in der Lage gewesen, dem Privatkläger das Geld zurückzubezahlen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren - davon ein Jahr unbedingt.

Zurück zur Startseite

SDA