Finanzen Schwyzer Finanzdirektor kritisiert Gemeinde Schwyz

SDA

11.12.2018 - 11:34

Die Gemeinde Schwyz hat nach Einschätzung des Finanzdepartements des Kantons Schwyz auf unzulässige Weise eine Abschreibung budgetiert. Die Gemeinde will nach neuem Recht abschreiben, das aber noch nicht in Kraft ist.

Kantonsrat Werner Landtwing (SVP) wollte vom Regierungsrat in einer Kleinen Anfrage wissen, ob es rechtens sei, dass die Gemeinde Schwyz eine auf das Jahr 2021 beschlossene lineare Abschreibung schon 2019 anwende. Das Finanzdepartement hält in seiner Antwort vom Dienstag fest, dass dieses Vorgehen unzulässig sei.

Haushaltsrechtliche Vorschriften gehörten zum öffentlichen Recht und seien zwingender Natur. Eine vorzeitige Anwendung künftigen Rechts, das zwar beschlossen, aber noch nicht in Kraft sei, gelte von wenigen, hier nicht greifenden Ausnahmen abgesehen, als unzulässig.

Die Gemeindeversammlung von Schwyz wird am Mittwoch über das Budget befinden. Säckelmeister Peppino Beffa sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, der Gemeinderat werde den Stimmbürgern sein Vorgehen erklären.

"Gewisse Kreativität gezeigt"

Bei der strittigen Abschreibung geht es um die Spezialfinanzierung der Alters- und Pflegeheime. Durch den vorgezogenen Wechsel von der degressiven auf die erst für 2021 vorgesehene lineare Abschreibung kann die Gemeinde die laufende Rechnung um 1,5 Millionen Franken entlasten.

Für die Berechnung der Taxen wird bereits heute linear abgeschrieben. Gegenüber dem Kanton müsse die Gemeinde somit mit zwei verschiedenen Systemen operieren, erklärte Beffa. Der Gemeinderat habe hier eine gewisse Kreativität gezeigt, im Wissen, dass künftiges Recht keine Vorwirkung habe.

Die Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Schwyz bewertet das Vorgehen des Gemeinderats "aus wirtschaftlicher Sicht" als nachvollziehbar. Gemäss Beffa ist der Schwyzer Gemeinderat zudem im Gespräch mit der Kantonsregierung, um einen Weg zu finden.

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