Ergänzungsleistungen Schwyzer Regierung hält an neuem Finanzierungsschlüssel fest

we, sda

23.11.2020 - 09:50

Im Kanton Schwyz wird die Pflegefinanzierungsverordnung angepasst, die Regierung präsentiert einen neuen Finanzierungsschlüssel.
Im Kanton Schwyz wird die Pflegefinanzierungsverordnung angepasst, die Regierung präsentiert einen neuen Finanzierungsschlüssel.
SDA

Im Kanton Schwyz sollen neu die Gemeinden die Kantonsbeiträge für die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV nach Abzug des Bundesbeitrages noch zu drei Zehnteln und nicht mehr zur Hälfte nach ihrer Einwohnerzahl tragen. Damit hält die Regierung an ihrem in der Vernehmlassung unterbreiteten Vorschlag fest.

Die Gemeinden und fast alle Parteien forderten im Vernehmlassungsverfahren eine komplette Streichung der Gemeindebeiträge an die EL mit der Folge, dass die Kosten für die EL vollständig durch den Bund und den Kanton getragen werden müssten, teilte die Schwyzer Regierung am Montag mit.

Sie begründeten ihre Forderung damit, dass die Gemeinden keine Möglichkeiten hätten, die Kosten bei den Ergänzungsleistungen zu beeinflussen.

Die Regierung sieht dies anders: Im Kanton Schwyz seien vielfach die Gemeinden Träger der Alters- und Pflegeheime. Diese hätten Einfluss auf deren Kostenstruktur und somit auch auf die Höhe der Heimtaxen. «Erhöhungen der Heimtaxen führen mitunter zu den Kostensteigerungen bei den Ergänzungsleistungen», schreibt die Kantonsregierung.

Sie ist der Auffassung, dass die Revision ungeeignet sei, mit einer reinen Kostenverlagerung eine Entlastung der Gemeinden und Entflechtung der Soziallasten zwischen Kanton und Gemeinden einzuleiten.

Der Grund für einen neuen Finanzierungsschlüssel bei den EL ist eine Anpassung der Pflegefinanzierungsverordnung. Aktuell werden im Kanton Schwyz bei Menschen in Pflegeheimen mit Anspruch auf EL die Leistungen an die Pflegekosten durch EL und nicht durch die Pflegefinanzierung bezahlt.

Ab 2021 werden im Kanton Schwyz bei allen Menschen in Pflegeheimen die ungedeckten Pflegekosten nur noch über die Pflegefinanzierung bezahlt werden. Um die Zusatzaufwendungen der Gemeinden für die Pflegefinanzierung auszugleichen, soll der Finanzierungsschlüssel bei den EL im kantonalen Gesetz über die EL angepasst werden.

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