ÖV Schwyzer Regierung ist offen für Nachtangebote im ÖV

kad, sda

3.2.2022 - 09:52

Ein Bus fährt durchs Muotathal: Die Schwyzer Regierung will neue ÖV-Nachtangebote prüfen. (Archivbild)
Ein Bus fährt durchs Muotathal: Die Schwyzer Regierung will neue ÖV-Nachtangebote prüfen. (Archivbild)
Keystone

Die Schwyzer Regierung sieht die Zeit gekommen, Nachtbusse und -züge anzubieten. Rein touristische Linien will sie dagegen nicht ins ÖV-Grundangebot aufnehmen. Eine SP-Motion, die beides fordert, empfiehlt sie daher in ein weniger verbindliches Postulat umzuwandeln.

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Kantonsrätin Elsbeth Anderegg Marty und Kantonsrat Thomas Büeler von der SP verlangen mit ihrem Vorstoss, dass Nachtangebote und Ausflugsverkehr ins ÖV-Grundangebot 2024-2027 aufgenommen werden. Nachtbusse und -züge seien zwingend für ein attraktives ÖV-Angebot. Damit würden die Strassen entlastet und die Umwelt geschont.

Kantonale Ausflugsziele seien zudem insbesondere während der Pandemie sehr beliebt gewesen. Die lokalen Destinationen müssten beim Bereitstellen von attraktiven öffentlichen Verkehrsverbindungen finanziell unterstützt werden, fordern die Motionäre.

Der Schwyzer Regierungsrat hält in seiner Antwort auf die Motion fest, er wäre bereits heute gesetzlich in der Lage, Nachtlinien im Rahmen des ÖV-Grundangebots mitzufinanzieren. Allerdings habe der Kanton bisher darauf verzichtet wegen fehlender Nachfrage.

Bedarf erkannt

Er erkenne nun aber einen Bedarf an einem Nachtangebot, schreibt der Regierungsrat. Die Zeit reiche allerdings nicht, dieses bereits ins nächste Grundangebot aufzunehmen, für das im März 2022 die öffentliche Vernehmlassung startet.

Damit Nachtschwärmer aber nicht bis zum übernächsten Fahrplanwechsel warten müssen, soll im ÖV-Grundangebot 2024-2027 das Entwicklungsfeld «Nachtangebot» eingestellt werden. Dieses ermögliche es, die Abklärungen im laufenden Jahr zu starten und das Konzept bereits 2023 vorzulegen.

Die Unterstützung von rein touristischen Angeboten ohne Erschliessungsfunktion im Rahmen des ÖV-Grundangebots erachtet der Regierungsrat dagegen nicht als sachgerecht. Auch der Bund, mit dem der Kanton beim ÖV zusammenarbeitet, stufe den reinen Tourismusverkehr als nicht abgeltungsberechtigt ein.

Das ÖV-Grundangebot 2024-2027 sieht aber ein Entwicklungsfeld «Innovationen» vor. Dieses habe unter anderem zum Ziel, zu evaluieren, wie die ÖV-Abgeltungen der öffentlichen Hand, speziell im ländlichen Raum, effizienter eingesetzt werden könnten.