VerwaltungStadt Luzern will Baubewilligungen schneller abarbeiten
kad, sda
10.11.2020 - 10:01
In der Stadt Luzern ist der Berg der pendenten Baugesuche auf rund 800 Geschäfte angewachsen. Die Stadtregierung will das schleppende Bewilligungsverfahren beschleunigen und beantragt dafür einen Sonderkredit. Dennoch bleiben die kantonalen Fristen ausser Reichweite.
«Das Baubewilligungsverfahren in der Stadt Luzern dauert zu lange»: So lautet der erste Satz in der Botschaft, die der Stadtrat am Dienstag veröffentlichte. Mit 15 Massnahmen will er in den nächsten zwei Jahren dem Problem Herr werden. Dafür soll das Stadtparlament einen Sonderkredit über 4,696 Millionen Franken und einen Nachtragskredit über 400'000 Franken genehmigen.
Seit 2010 bewilligte die Stadt jährlich rund 500 Baugesuche mit einem Bauvolumen von 500 Millionen Franken. Diese Zahlen haben sich laut dem Stadtrat seit der Jahrtausendwende mehr als verdoppelt, während es kaum mehr Personal gegeben habe. Die Stadt Luzern habe die kantonalen Fristen in den letzten 20 Jahren nie einhalten können.
Die mangelnde Qualität der Gesuche und immer mehr Regeln seien für die Verzögerungen mitverantwortlich. Als grösste Schwachstelle bezeichnet der Stadtrat den Prozess, der nicht durchgehend digital geführt werden könne.
Ständig unterbrochen
Es gelte, das Verfahren neu zu organisieren. Zudem brauche es mehr juristische Unterstützung, und 800 pendente Geschäfte müssten abgebaut werden. Nicht hilfreich sei es, dass das Personal durch die ständige Erreichbarkeit oft beim Arbeiten unterbrochen werde.
Die beantragten Kosten betreffen vor allem Pensenaufstockungen, insbesondere in den Abteilungen «Zentrale Dienste» und «Bewilligung/Kontrolle». Auch beim Rechtsdienst sei mit wiederkehrenden Kosten in der Höhe von 750'000 Franken zu rechnen.
Zwar sei es das Ziel, so «die Gesamtperformance nachhaltig und massgeblich zu steigern», damit sich nicht wieder viele Geschäfte anhäufen würden, hält der Stadtrat fest. Allerdings sei es unrealistisch, dass die kantonalen Fristen vollständig eingehalten werden können.
Diese fordert, dass 80 Prozent der Gesuche im ordentlichen Verfahren innerhalb von 40 Tagen bearbeitet sind. Man strebe an, 60 Prozent innerhalb dieser Frist zu bearbeiten. Ein Bericht soll 2024 zeigen, ob die Massnahmen Wirkung gezeigt haben werden.
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