SportUrner Regierung schickt Sportanlagengesetz in die Vernehmlassung
SDA
3.6.2019 - 11:08
Sport-, Kultur- und Freizeitanlagen von regionaler Bedeutung sollen im Kanton Uri stärker von der öffentlichen Hand unterstützt werden können. Der Regierungsrat hat das neue Sportanlagengesetz in die Vernehmlassung geschickt.
Mit dem neuen Gesetz setzt der Regierungsrat einen Auftrag des Landrats um. Er war 2016 vom Parlament per Motion beauftragt worden, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, welche die nachhaltige Finanzierung von Sport- und Freizeitanlagen von regionaler Bedeutung ermögliche.
Das geplante Gesetz mache die Höhe der finanziellen Beiträge abhängig vom Nutzen einer Infrastruktur für den gesamten Kanton, teilte die Bildungs- und Kulturdirektion am Montag mit. Finanziert werden sollen die Beiträge je hälftig vom Kanton und den Gemeinden.
Der Kanton will seine Beiträge für neue Investitionen und an den baulichen Unterhalt ausschliesslich aus der Staatskasse finanzieren. Die Betriebsbeiträge an Institutionen und Organisationen sollen ausschliesslich dem Lotterie- und Sportfonds entnommen werden.
Die finanziellen Beiträge des Kantons zugunsten von Sport-, Kultur- und Freizeitanlagen würden sich unter dem neuen Regime über dem Niveau der letzten Jahre bewegen, heisst es in der Mitteilung. Beim Kanton würde die Kostensteigerung 14,5 Prozent betragen, bei den Gemeinden 6,5 Prozent.
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