Steuern Urner Regierungsrat will den Drittbetreuungsabzug begrenzen

rl, sda

27.2.2024 - 11:54

Das Rathaus in Altdorf UR, in dem der Landrat die Gesetzesrevision behandeln wird. (Archivaufnahme)
Das Rathaus in Altdorf UR, in dem der Landrat die Gesetzesrevision behandeln wird. (Archivaufnahme)
Keystone

Im Kanton Uri soll für die Drittbetreuung von Kindern kein unbegrenzter Steuerabzug mehr geltend gemacht werden können. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Abzug analog dem Bund auf 25'000 Franken pro Kind und Jahr zu beschränken.

27.2.2024 - 11:54

Das Urner Recht kenne seit der Einführung des Kinderdrittbetreuungsabzugs keine Obergrenze, erklärte der Regierungsrat in seinem am Dienstag veröffentlichten Bericht an den Landrat. Mit der Einführung einer Obergrenze könne verhindert werden, dass von der Abzugsmöglichkeit unangemessen Gebrauch gemacht werde.

Der Anteil Steuerpflichtiger, welche für die Drittbetreuung in der Steuererklärung mehr als 25'000 Franken geltend macht, ist nach Angaben des Regierungsrats «sehr gering». Offenbar kann es aber zu Abgrenzungsproblemen kommen. Als Beispiel genannt werden im Bericht Eltern, die «ihre Kinder aus Prestige- oder Statusgründen in ausserkantonalen Privatschulen oder Internaten betreuen» liessen.

Auch Fahrkostenabzug wird limitiert

Begrenzen will der Regierungsrat auch den Fahrkostenabzug für Berufspendlerinnen und -pendler. Setzen will er die Limite bei 13'000 Franken. Bislang gab es keine Beschränkung. Von der Begrenzung betroffen seien nur 1,4 Prozent der Berufstätigen, erklärte der Regierungsrat.

In den anderen Kantonen liegt die Limite zwischen 6000 Franken und 10'000 Franken, und es sind vorrangig die Kosten für den Bus und die Bahn abziehbar. Im Kanton Uri soll es dagegen weiterhin keine Rolle spielen, ob jemand mit dem Auto oder dem ÖV pendelt, er kann dieselbe Kilometerpauschale geltend machen.

Der Regierungsrat revidiert das Steuergesetz, weil Uri verschiedene Neuerungen auf Bundesebene übernehmen muss. Nennenswerte Mehr- oder Mindereinnahmen soll es nicht geben.

rl, sda