Bau- und Zonenplan Verein erhebt Einsprache gegen Stadtluzerner BZO-Teilrevision

SDA

18.7.2019 - 12:48

Unter anderem an den Plänen für eine mögliche Erhöhung des Gebäudes der Luzerner Kantonalbank in der Stadt stören sich Beschwerdeführer und erheben Einsprache gegen eine Revision der Bau- und Zonenordnung. (Archivbild)
Unter anderem an den Plänen für eine mögliche Erhöhung des Gebäudes der Luzerner Kantonalbank in der Stadt stören sich Beschwerdeführer und erheben Einsprache gegen eine Revision der Bau- und Zonenordnung. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Der Verein Stadtbild Luzern hat Einsprache erhoben gegen die geplante Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) in der Stadt Luzern. Die Kritik richtet sich insbesondere gegen vorgesehene Gebäudehöhen.

Man erachte die Teilrevision als ganzes für unzulässig, teilte der Verein am Donnerstag mit. Drei Punkte bemängeln die Beschwerdeführer im speziellen, weil sie aus ihrer Sicht die Interessen des Stadtbild- und Landschaftsschutzes in massiver Weise verletzen.

So laufe ein um zwei Geschosse plus Aufbauten aufgestocktes Gebäude der Luzerner Kantonalbank der Ortsbildschutzzone zuwider. Auch die Erhöhung der Fassadenhöhe von 21 auf 30 Meter beim ewl-Areal verstosse gegen das Bau- und Zonenreglement.

Schliesslich bemängelt der Verein einen festgelegten Baubereich im Gebiet Seeburg, weil er Seeufer und Gebäudeensemble verletze und gegen die Tourismuszone verstosse.

Der Luzerner Stadtrat hatte im Juni die revidierte BZO vorgelegt. Darin sind 22 Anpassungen vorgesehen. Einsprache hatte bereits die reformierte Kirchgemeinde angekündigt, wegen einer vorgesehenen Verpflichtung zum gemeinnützigen Wohnungsbau.

Mit Volksinitiative gescheitert

Der Verein Stadtbild Luzern wurde 2011 gegründet. Er will das für die Wohnqualität und für die touristische Zukunft wichtige Stadtbild mit Altstadt, Hügeln und Baudenkmälern wie auch die unversperrte Sicht auf See und Berge vor Hochhäusern schützen.

2014 hatte der Verein eine Volksinitiative eingereicht, die den Bau von Hochhäusern in Luzern einschränken wollte. Stadtrat und Parlament erklärten die sogenannte «Stadtbild-Initiative» für ungültig, weil sie das Gebot der Planbeständigkeit verletze. Das Bundesgericht gab ihnen recht.

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