ProzessZwei Tote nach Überholmanöver: Beschuldigter sieht keine Schuld
SDA
22.11.2019 - 15:22
Ein junger Autofahrer soll nach Ansicht des Staatsanwalts 2015 in Malters durch ein waghalsiges Überholmanöver den Tod zweier Automobilisten verursacht haben. Dessen Verteidigerin widerspricht, und gibt die Schuld einem der Verunfallten.
Die Anwältin des aus dem Kanton Schwyz stammenden Beschuldigten forderte am Freitag vor dem Kriminalgericht in Luzern einen Freispruch, der Staatsanwalt einen Schuldspruch wegen fahrlässiger oder sogar eventualvorsätzlicher Tötung. Die Freiheitsstrafe solle sich auf ein Jahr bedingt respektive vier Jahre unbedingt belaufen.
Die Anwälte der beiden Opferfamilie plädierten für die härtere Strafe. Für sie war klar, dass der Beschuldigte nicht nur sorgfaltswidrig überholt habe, sondern durch sein Verhalten den Tod anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf genommen habe. Wie es das Kriminalgericht sieht, wird in einigen Tagen bekannt.
Unbestritten war, dass der heute 25-jährige Beschuldigte am frühen Morgen des 12. Juni 2015 auf der Umfahrungsstrasse von Malters mehrere Fahrzeuge, zuletzt einen Sattelschlepper, überholte. Ein entgegenkommendes Auto wich aus und schleuderte auf der anderen Fahrbahn frontal in einen weiteren Personenwagen. Die beiden Automobilisten waren sofort tot.
Drei Fahrzeuge nebeneinander
Der Staatsanwalt und die Opferanwälte warfen dem Beschuldigten vor, waghalsig ein zu knappes Überholmanöver gemacht und die tödliche Frontalkollision verursacht zu haben. Sie stützten sich dabei auf ein verkehrstechnisches Gutachte und Aussagen von zwei Lenkern, die vom Beschuldigten überholt worden sind. So sagte der Chauffeur des Lastwagens, er habe das Gefühl gehabt, dass er, das überholende und das entgegenkommende Auto nebeneinander gewesen seien.
Wiederholt wiesen die Ankläger darauf hin, wie gefährlich das Überholen auf der Umfahrungsstrasse von Malters sei. Auf dieser darf im Gegenverkehr mit Tempo 100 gefahren werden. Der Staatsanwalt sprach von einer «Todesstrecke».
Der Beschuldigte war mit einem leistungsschwachen Auto unterwegs, der Staatsanwalt bezeichnete es als «Gurke». Damit könne nicht schnell genug beschleunigt werden, um einen mit 80 km/h fahrenden 16 Meter langen Anhalterzug zu überholen. Er rechnete vor, dass sich zwei Autos mit Tempo 100 in fünf Sekunden um 275 Meter annäherten.
Korrektes Überholmanöver
Der junge Mann, der seit 2012 den Führerausweis hat und sich als erfahrenen Automobilisten bezeichnete, wurde vom Gericht gefragt, wieso er nicht stärker beschleunigt oder das Überholmanöver abgebrochen habe. Er sei so gefahren wie es nach seiner Einschätzung gereicht habe, sagte er, fügte aber auch an, dass das entgegenkommende Auto sehr schnell gewesen sei. Er sei überzeugt, sein Manöver sei richtig gewesen, er würde es wieder tun. Er fühle sich für den Tod der zwei Männer nicht verantwortlich.
Die Verteidigerin schilderte das Überholmanöver anders als die Gegenseite. Ihr Mandant sei kein notorischer Überholer, sondern habe die nötige Sorgfalt gezeigt und anderen Verkehrsteilnehmer den Vorzug gelassen. Wenn das Überholmanöver knapp gewesen sei, wieso habe dann der Lastwagen nicht abgebremst, fragte sie, und stellte dessen Zeugenaussage in Zweifel.
Für die Verteidigerin ist nicht ihr Mandant, sondern der entgegenkommende Automobilist schuld am tödlichen Unfall. Dieser sei mit 105 bis 115 km/h und somit zu schnell gefahren, habe Medikamente zu sich genommen und sich falsch verhalten. Ein Ausweichen sei nicht nötig gewesen. Weil es zwei Tote gegeben habe, müsse nun ihr Mandant als Sündenbock dienen.
Verharmlosung der Tat
Der Staatsanwalt wies die Darstellung des Beschuldigten und seiner Verteidigerin zurück. Nicht der Lastwagenchauffeur oder der entgegenkommende Automobilist hätten die Gefahr geschaffen, sondern der Beschuldigte. Dieser verharmlose seine Tat.
Wenn er den Beschuldigten höre, laufe es ihm kalt den Rücken hinunter, sagte einer der Opferanwälte. Ihm sei der Unfall völlig egal, er wolle sich herausreden. Dabei verdanke er sein Leben dem Autofahrer, der ausgewichen und darauf tödlich verunfallt sei. Der andere Opferanwalt warf dem Beschuldigten"offensichtliche Kaltblütigkeit» vor. Er sei charakterlich nicht in der Lage ein Auto zu fahren.
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