Öffentliche Sicherheit Aargauer Polizei soll mehr Optionen für Gefahrenabwehr erhalten

SDA

5.3.2020 - 11:24

Der Aargauer Regierungsrat will im kantonalen Polizeigesetz zahlreiche Aufgaben rechtlich präzisieren und teilweise erweitern. Die Wegweisung und die präventive verdeckte Fahndung sollen gestärkt werden. Der Polizeigewahrsam soll weiterhin höchstens 24 Stunden dauern.

Das seit 2007 geltende Polizeigesetz müsse aufgrund der Rechtsprechung, der Rechtsentwicklung auf Bundesebene und aufgrund der Erfahrung in der Praxis angepasst werden, sagte Justiz- und Polizeidirektor Urs Hofmann (SP) am Donnerstag vor den Medien in Aarau. Die polizeilichen Kompetenzen würden jedoch nicht grundsätzlich ausgeweitet.

Die Ziele seien die Gefahrenabwehr sowie die Erkennung und Verhinderung von Straftaten gemäss Polizeigesetz. Die Polizei solle «effizient, vernünftig und mit Augenmass intervenieren können», sagte Hofmann. Gleichzeit soll mit der Revision der Rechtsschutz erhöht werden.

Auf Kritik reagiert

In einem Punkt reagierte der Regierungsrat auf die in der Anhörung geäusserte Kritik von SVP, FDP und SP. Der Polizeigewahrsam soll wie derzeit höchstens 24 Stunden dauern. Der Regierungsrat wollte die rechtliche Möglichkeit schaffen, den Polizeigewahrsam auf mehrere Tage auszuweiten.

Dabei geht es darum, wie lange die Polizei eine Person ohne richterlichen Entscheid festhalten darf. Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn eine erhebliche Straftat unmittelbar bevorsteht oder die öffentliche Sicherheit gefährdet ist.

Mehr Schutz für Gewaltbetroffene

Der Regierungsrat will auch die Grundlage schaffen, dass die Polizei ihr Bedrohungsmanagement verbessern kann. So soll der Schutz gewaltbetroffener Personen – insbesondere bei häuslicher Gewalt und Stalking – ausgebaut werden. Vorgesehen ist auch ein Kontakt- und Annäherungsverbot. Für solche Massnahmen fehlt derzeit die gesetzliche Grundlage.

Eine Person, die eine Drohung ausspricht, soll von der Polizei neu zu einem Gespräch auf den Stützpunkt vorgeladen werden können, sagte Polizeikommandant Michael Leupold. Die Ermahnung des Gefährders solle präventiv wirken und diene der Gefahrenabwehr und der Verhinderung von Straftaten.

Neu ist auch die sogenannte Meldeauflage, wonach eine Person verpflichtet werden kann, sich wöchentlich zu einem bestimmten Zeitpunkt bei der Polizei zu melden. Im Gesetz sollen auch die Wegweisung und Fernhaltung genauer umschrieben werden.

Vermummungsverbot

Im Kanton soll es künftig ein Vermummungsverbot an «Versammlungen und Demonstrationen oder bei sonstigen Menschenansammlungen auf öffentlichem Grund» geben. Damit würde ein solches Verbot auch im Umfeld von Fussballspielen gelten.

Es geht dabei um Personen, die sich unkenntlich machen, um sich dadurch der Strafverfolgung zu entziehen. Die Busse beträgt bis zu 5000 Franken.

Mit Scheingeschäften gegen Drogenhandel

Mehr Handlungsspielraum will der Regierungsrat der Polizei bei der präventiven Oberservation und bei der präventiven verdeckten Ermittlung geben. Bei Ermittlungen zum Menschenhandel soll der verdeckte Fahnder seine wahre Identität und seine Funktion bei der Kontaktaufnahme nicht angeben müssen.

Auch soll die Polizei im Kampf gegen den Drogenhandel Scheingeschäfte abschliessen können. Wenn solche Massnahmen ohne Einleitung eines Strafverfahrens beendet werden, sollen die betroffenen Personen über die verdeckte Fahndung informiert werden.

Polizist als «Laura» im Chatroom

Für die präventive verdeckte Ermittlung sieht das Gesetz zudem vor, dass die Ermittler mit falscher Identität und einer Legende ausgestattet werden. Sie sollen andere Personen aktiv und zielgerichtet ansprechen können.

Ein Polizist könne sich in Chatroom als minderjährige «Laura» ausgeben, Fotos austauschen und letztlich ein Treffen vereinbaren, erläuterte Polizeikommandant Leupold. Es gehe bei diesen Massnahmen immer um die Verhinderung und Erkennung von Verbrechen und Vergehen.

Der Regierungsrat will mit der Revision auch den Rechtsschutz verbessern. Wenn sich eine Person gegen eine polizeiliche Massnahme wehren will, muss sie zunächst eine Beschwerde beim Regierungsrat und kann danach vor Verwaltungsgericht gehen. Künftig soll der von einer Massnahme Betroffene direkt bei einem Gericht eine Beschwerde einreichen können.

Der Grosse Rat wird das revidierte Polizeigesetz in diesem Jahr beraten. Der Regierungsrat möchte das Gesetz auf den 1. Juli 2021 in Kraft setzen.

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