Nordschweiz Brandschutz-Mängel im AEW Hochhaus in Aarau

ga, sda

16.5.2022 - 11:38

Im markanten AEW Hochhaus in Aarau sind Mängel beim Brandschutz festgestellt worden. Das 50-jährige Gebäude kann bis Ende Jahr nur beschränkt genutzt werden. (Archivbild)
Im markanten AEW Hochhaus in Aarau sind Mängel beim Brandschutz festgestellt worden. Das 50-jährige Gebäude kann bis Ende Jahr nur beschränkt genutzt werden. (Archivbild)
Keystone

Im AEW Hochhaus in Aarau sind Brandschutz-Mängel festgestellt worden. Die Mängel sollen bis Ende Jahr behoben werden. Während dieser Zeit kann das 50-jährige Hochhaus nur beschränkt genutzt werden. Betroffen sind auch das kantonale Verwaltungs- und Versicherungsgericht.

Keystone-SDA, ga, sda

Unabhängige Experten hätten im Rahmen einer vertiefter Überprüfung des Brandschutzes Mängel festgestellt, teilte der Energieversorger AEW Energie AG am Montag mit. Der Zustand des 15-geschossigen Gebäudes erfordere Sofortmassnahmen, um die Personensicherheit im Brandfall auf einen verbesserten Stand zu bringen.

Die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden hätten höchste Priorität. Daher werde die Nutzung des Gebäudes ab Ende Mai auf ein Minimum reduziert.

Homeoffice als Lösung

Die Mitarbeitenden der AEW, die ihren Büro-Arbeitsplatz in den Obergeschossen des Hochhauses haben, arbeiten im Homeoffice oder. temporär in Alternativ-Standorten im Raum Aarau. Gemäss einer ersten Grobschätzung wird die Umsetzung der baulichen Massnahmen Ende Jahr abgeschlossen sein.

Nach Abschluss der Bauarbeiten könnten die Mitarbeitenden wieder ins Hochhaus zurückkehren, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Die Versorgungssicherheit werde im gewohnten Rahmen gewährleistet, und der Kundendienst bleibe während dieser Zeit uneingeschränkt aufrechterhalten.

Zwei Gerichte müssen umziehen

Von der eingeschränkten Nutzung im AEW Hochhaus betroffen sind mit dem Verwaltungs- und Versicherungsgericht auch zwei Abteilungen des Obergerichts sowie teilweise das Generalsekretariat der Aargauer Gerichte.

Der Gerichtsbetrieb sei gewährleistet, teilten die Gerichte Kanton Aargau mit. Derzeit liefen Abklärungen, um einen Ersatzstandort für die Mitarbeitenden zu finden. Es zeichne sich eine Lösung ab.

Das Handelsgericht im ersten Stock des AEW Hochhauses, Teile des Generalsekretariats im zweiten Stock sowie das benachbarte Obergerichtsgebäude müssen nicht umziehen.