Bundesgericht Gesuch um Sozialhilfe-Beitrag drittes Mal vor Kantonsgericht

zs, sda

18.1.2021 - 12:16

Das Kantonsgericht Basel-Landschaft muss sich ein drittes Mal mit dem Gesuch der Stadt Liestal um einen Härtebeitrag für die Sozialhilfe befassen. Das Bundesgericht hat das Urteil des Kantonsgerichts aufgehoben, weil einer der mitwirkenden Richter zugleich Gemeinderat ist, was verboten ist.

Das Bundesgericht ist in einem am Montag veröffentlichten Entscheid zum Schluss gelangt, dass der betreffende Richter befangen ist. Es bestehe der Anschein, dass der Richter bei der Anwendung der kantonalen Bestimmungen zum interkommunalen Finanzausgleich Interessen seiner Gemeinde wahrnehmen könnte.

Diese wäre bei der Ausrichtung eines Härtebeitrags mit rund 46'000 Franken zwar nur marginal betroffen. Das ändere aber nichts an der möglichen Befangenheit des Richters.

Die Stadt Liestal hatte den Kanton 2016 für die gestiegenen Sozialhilfekosten im Jahr 2014 um einen Beitrag von rund 2 Millionen Franken gebeten. Der Regierungsrat wies das Gesucht jedoch ab.

Die Stadt focht diesen Entscheid erfolglos beim Kantonsgericht hat. Dieses erste Urteil des Kantonsgerichts hob das Bundesgericht Ende April 2019 auf und wies die Sache zurück. (Urteil 2C_455/2020 vom 18.1.2021)

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