Medien Kantonsgericht BL verknurrt «Basler Zeitung» zu Löschungen

sda

28.10.2021 - 21:01

Die "Basler Zeitung" (BaZ) muss neun Artikel aus ihrem Archiv löschen, die sie 2018 im Zusammenhang mit der Rolle der Wirtschaftskammer Baselland bei den Arbeitsmarktkontrollen veröffentlicht hat. (Archivbild)
Die "Basler Zeitung" (BaZ) muss neun Artikel aus ihrem Archiv löschen, die sie 2018 im Zusammenhang mit der Rolle der Wirtschaftskammer Baselland bei den Arbeitsmarktkontrollen veröffentlicht hat. (Archivbild)
Keystone

Die «Basler Zeitung» (BaZ) hat die Wirtschaftskammer Baselland unlauter in deren Wettbewerbsstellung verletzt. Sie muss im Archiv neun Zeitungsartikel ganz und drei teilweise löschen. Vom Vorwurf, eine Medienkampagne geführt zu haben, sprach das Baselbieter Kantonsgericht das Medium indes frei.

28.10.2021 - 21:01

Die Zeitung hatte ein halbes Jahr lang regelmässig Artikel insbesondere über die Rolle der Wirtschaftskammer bei den Arbeitsmarktkontrollen veröffentlicht und dabei massive Vorwürfe formuliert. Zur Sprache kam auch die Gültigkeit von Gesamtarbeitsverträgen im Maler- und Gipsergewerbe. Daraufhin hatte die Wirtschaftskammer im August 2018 Klage wegen unlauteren Wettbewerbs eingereicht.

Die zivilrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts kam nun bereits am Montag zum Schluss, dass dieser Vorwurf grösstenteils zutrifft, wie aus dem von der Wirtschaftskammer am Donnerstag mit einer Mitteilung mitveröffentlichten Urteil hervorgeht. Demnach wird die BaZ und der federführende Journalist verpflichtet, neun von 13 Berichten komplett, sowie drei weitere teilweise zu löschen.

Weiterzug offen

Sobald das Urteil rechtskräftig ist, muss die Zeitung zudem auf ihrer Internetseite während eines halben Jahres einen Anriss mit Verweis auf das vollständige Urteil des Kantonsgerichts zugänglich machen. Ob der Fall ans Bundesgericht weitergezogen wird, blieb vorerst offen.

Gemäss dem Urteil des Kantonsgerichts muss die Wirtschaftskammer als Klägerin 30 Prozent des Verfahrens tragen, die BaZ und der Journalist 70 Prozent der Kosten. Sie müssen der Wirtschaftskammer eine Prozessentschädigung in Höhe von rund 115'000 Franken überweisen.

Abgewiesen hat das Gericht dagegen die Klage der Wirtschaftskammer, die BaZ habe mit den diversen Artikeln eine unlautere Medienkampagne gegen sie geführt.

Falsche und irreführende Aussagen

Die Wirtschaftskammer Baselland zeigte sich am Donnerstagabend in einer Mitteilung zufrieden mit dem Richterspruch. Das Kantonsgericht habe festgestellt, dass die Anschuldigungen praktisch alle unlauter und damit haltlos gewesen seien. Die Organisation sei durch falsche und irreführende Aussagen herabgesetzt worden.

Einziger Wermutstropfen sei, so die Wirtschaftskammer, dass das Gericht trotz der festgestellten Unlauterkeit der Berichterstattung nicht explizit auf eine «Medienkampagne» entschieden habe.

sda