Spitalplanung Kommissionen stimmen 300-Millionen-Darlehen für Basler Unispital zu

scmi, sda

19.4.2024 - 15:06

Diese Visualisierung zeigt das künftige Klinikum 2 des Universitätsspitals.
Diese Visualisierung zeigt das künftige Klinikum 2 des Universitätsspitals.
Keystone

Die Finanzkommission sowie die mitberichtende Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) des Grossen Rats befürworten verzinslichen und rückzahlbaren Darlehen von 300 Millionen Franken an das Universitätsspital (USB). Damit sollen die Neubauten Klinikum 2 und 3 mit jeweils 150 Millionen Franken abgesichert werden.

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Bei der Finanzkommission fiel der Entscheid einstimmig, bei der GSK mit einer Enthaltung, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Bericht hervorgeht. Der Grosse Rat wird die Vorlage im Mai behandeln.

Der Spatenstich für das Klinikum 2 erfolgte bereits im Januar 2024. Die erste Tranche des Darlehens könnte daher zeitnah ausgelöst werden, wie die Kommissionen schreiben.

Den Bebauungsplan für das Klinikum 3 hat der Grosse Rat hingegen noch nicht bewilligt, da er diesen gemeinsam mit dem Darlehen beraten wollte. Im Oktober 2023 beschloss das Parlament, den Bebauungsplan erst dann zu behandeln, wenn offene Fragen zur Finanzierung gesichert sind.

Zwischenzeitlich haben das Gesundheitsdepartement (GD) und das USB eine Überprüfung der Dimensionen des Neubaus angekündigt. Daher wollen die beiden Kommissionen noch zuwarten. Erst bei der Umsetzung des effektiven Bauvorhabens kann es zur Freigabe des Darlehens kommen.

Kommission widerspricht Privatspitälern

Knapp abgelehnt wurde der Antrag der Regierung, sie zu ermächtigen, das Darlehen teilweise oder ganz in Eigenkapital zu verwandeln, sollte das USB in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Mit Stichentscheid des Präsidenten sprach sich die Finanzkommission dagegen aus.

Ausschlaggebend für den Entscheid war, dass der Grosse Rat mit einer solchen Ermächtigung ein falsches Signal aussenden würde, wie es im Bericht heisst. So hätte ein künftiges und anders zusammengesetztes Parlament keine Möglichkeit mehr, sich hierzu zu äussern, da die Regierung bereits die Ermächtigung hätte.

Die Vereinigung der Basler Privatspitäler stellt sich gegen das geplante 300-Millionen-Darlehen. Im Februar legte sie ein Memorandum einer Anwaltskanzlei vor, welches besagte, dass für ein solches Darlehen die gesetzliche Grundlage fehle. Das GD stellte diesen Vorwurf vehement in Abrede.

Die Finanzkommission hörte sich bei der Beratung auch die Privatspitäler-Vereinigung an und stellte sich auf den Standpunkt des GD, dass das Darlehen rechtlich abgesichert sei.