Eidg. Abstimmungen Panne: Küttigen AG verschickt Abstimmungsunterlagen doppelt

ga, sda

11.2.2021 - 14:06

In Küttigen AG erhielten mehrere Stimmberechtigte die Abstimmungsunterlagen doppelt. Wer zweimal abstimmt, macht sich strafbar - und beide Stimmen sind ungültig. (Symbolbild)
In Küttigen AG erhielten mehrere Stimmberechtigte die Abstimmungsunterlagen doppelt. Wer zweimal abstimmt, macht sich strafbar - und beide Stimmen sind ungültig. (Symbolbild)
Keystone

In der Gemeinde Küttigen bei Aarau sind die Unterlagen für die eidgenössische Volksabstimmung vom 7. März vereinzelten Stimmberechtigten zweimal zugestellt worden. Als Grund nennt die Gemeindeverwaltung technische Probleme beim Druck der Stimmrechtsausweise.

Personen, welche die Unterlagen zweimal erhalten hätten, sollten ein Exemplar vernichten, teilte die Gemeindeverwaltung am Donnerstag mit. Wer jedoch noch keine Abstimmungsunterlagen erhalten habe, solle sich melden. Bisher meldeten sich rund 20 Personen.

Wie Gemeindeammann Tobias Leuthard im Regionaljournal Aargau/Solothurn von Radio SRF sagte, druckte die Gemeinde die Stimmrechtsausweise selbst aus. Dabei werde die notwendige Anzahl gemäss Stimmrechtsregister kontrolliert. Zudem würden Stichproben gemacht. Die Gemeinde kann sich die Panne also nicht erklären. In Küttigen zählt rund 4300 Stimmberechtigte.

Das Wahlbüro wird am Abstimmungssonntag die abgegeben Stimmenrechtsausweise genau prüfen, wie der Gemeinderat ankündigte. Wer doppelt abstimmt macht sich strafbar. Zudem werden beide Stimmen nicht gezählt.

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