Kundgebungen Transparentere Bewilligungspraxis für Kundgebungen in Basel

dosp, sda

17.5.2021 - 14:20

Die neue Basler Justiz- und Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann will die Bewilligungspraxis für Demonstrationen transparenter gestalten.
Die neue Basler Justiz- und Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann will die Bewilligungspraxis für Demonstrationen transparenter gestalten.
Keystone

Die Basler Justiz- und Sicherheitsdirektion möchte die Bewilligungspraxis für Demonstrationen und Kundgebungen transparenter gestalten. Die Praxis soll liberal bleiben, bei unbewilligten Anlässen ist aber ein konsequenteres Einschreiten geplant.

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Die zahlreichen bewilligten und unbewilligten Kundgebungen halten auch die neue Basler Justiz-und Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann (LDP) auf Trab, wie sie am Montag an ihrer Medienkonferenz nach hundert Tagen im Amt sagte. 2020 habe man 111 bewilligte und 69 unbewilligte Demonstrationen registriert – gegenüber 78 bewilligten und 7 unbewilligten Anlässen im Jahr 2015. «Dieser Anstieg bereitet uns Sorgen», sagte sie.

Die Polizei werde als Bewilligungsinstanz und Bewahrerin der öffentlichen Sicherheit jetzt aber nicht einfach den Hebel auf Repression umlegen, sagte Eymann. Die Bewilligungspraxis und der Umgang mit Kundgebungen soll grundsätzlich liberal bleiben. Mit einem neuen Grundsatzpapier will die Justiz- und Sicherheitsdirektion aber klare und transparente Eckwerte festlegen.

Im Grundsatz bleibt es auch bei der verfassungsmässig verbrieften Gewährleistung der Meinungsvielfalt bei der Bewilligungspflicht für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund. Ein Gesuch muss mindestens drei Wochen im Voraus eingereicht werden. Ausnahmen können aber bei Demonstrationen gemacht werden, mit denen spontan auf ein Vorkommnis regiert werden soll. In diesen Fällen muss die Kundgebung der Polizei mit Angabe einer Ansprechperson gemeldet werden.

Übermässige Nutzung des öffentlichen Grunds

Bei der Erteilung der Bewilligung will die Polizei künftig verschiedene neu festgelegte Faktoren berücksichtigen. So sollen Erfahrungen mit Gewaltausbrüchen und Sachbeschädigungen eine Rolle spielen. Auch will die Polizei verhindern, dass eine Gruppierung den öffentlichen Grund übermässig oft nutzt und damit allenfalls andere verdrängt.

Bei der Bewilligung von Kundgebungen werde also die Zahl der Auftritte in den vergangenen zwölf Monaten berücksichtigt, heisst es. Eine konkrete Zahl mochte Eymann aber nicht nennen.

Konsequenter eingreifen soll die Polizei künftig bei unbewilligten Demonstrationen. Hier blieb Eymann auf Nachfragen von Medienschaffenden aber vage. Man setze nach wie vor auf das Prinzip der Verhältnismässigkeit, sagte sie.