Landrat BLWeniger Geld für Baselbieter Langzeit-Sozialhilfeempfänger
chhi, sda
21.10.2021 - 17:24
Die Baselbieter Sozialhilfe wird umgestaltet. Der Baselbieter Landrat ist am Donnerstag in einer ersten Lesung auf eine entsprechende Gesetzesrevision eingetreten. Das Parlament stritt darüber, ob Sozialhilfeempfängern nach zwei Jahren weniger Geld ausbezahlt werden darf.
chhi, sda
21.10.2021, 17:24
SDA
Schon die vorberatende Kommission hatte mehrere Punkte im Sozialhilfegesetz ändern wollen. Während der dreistündigen Debatte im Parlament wollten linksstehende Landrätinnen und Landräte die «Würde der Ärmsten» bewahren, bürgerliche dagegen verhindern, dass es sich Sozialhilfebezügerinnen- und bezüger «gemütlich einrichten».
Das Teilrevision des Sozialhilfegesetzes hat zum Ziel, die Sozialhilfe zu entlasten. Dafür wird unter anderem eine Art Belohnungs- und Bestrafungssystem eingeführt: Sozialhilfeempfänger, die sich um Arbeit und Integration bemühen, werden mit Zuschüssen belohnt. Die vorberatende Kommission hatte in ihrem Bericht geschrieben, «einzig der Kanton Basel-Landschaft gewähre bislang keine Integrationszulage».
Geldabzug spaltete Landrat
Umstritten war insbesondere der Abzug von 40 Franken im Monat für Menschen, die schon zwei Jahre lang Sozialhilfe bezogen hatten. Gegen diesen pauschalen «Langzeitabzug» wehrte sich insbesondere die SP, weil er auf dem Buckel der ärmsten abgewickelt werde. «Das ist unsere rote Linie», sagten mehrere SP-Landrätinnen.
Die Fraktion Grüne/EVP wollte schon gar nicht auf das Geschäft eintreten und über die Gesetzesrevision debattieren, weil sie das heutige System als «fair» erachtete, den Langzeitabzug ablehnte und das Gesetz als «zweifelhaft» ansah. Die Mehrheit des Landrats war anderer Meinung und trat mit 54 zu 29 Stimmen darauf ein.
In der Eintretensdebatte unterstützte die SVP einen"Langzeitabzug» im Sozialhilfegesetz. Für die FDP war ein Langzeitabzug «ein Detail» im ganzen Gesetz. Sie stützte sich auf wissenschaftliche Studien, die zeigen, dass Arbeitslose in den ersten zwei Jahren die grössten Chancen auf eine Arbeitsstelle hätten. Auch die Problematik des «Schwelleneffekts» sei erkannt, wenn man mit einer Arbeitsstelle weniger verdiene als als bei der Sozialhilfe.
Der Landrat lehnte einen SP-Antrag mit 43 zu 37 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab, der die Streichung des Langzeitabzugs verlangte.
Assessmentcenter vorgesehen
Finanzdirektor Anton Lauber (CVP) hob insbesondere das «Assessmentcenter» hervor, das Arbeitslosen präventiv Unterstützung bieten soll, damit sie gar nicht erst Sozialhilfe-Empfänger würden. Aber auch Sozialhilfebezüger sollen die Beratungen des Centers in Anspruch nehmen dürfen, damit sie Arbeit finden. Die jährlichen Kosten von 1,9 Millionen Franken übernimmt der Kanton. Schätzungsweise 250 Personen würden jährlich eine solche Hilfe beanspruchen.
Der Landrat wird am 4. November in einer zweiten Lesung über die Gesetzesrevision beraten.
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