Wegen der Corona-Krise stecken viele Unternehmen in einem finanziellen Engpass. Im Kanton St. Gallen sind beim Amt für Wirtschaft und Arbeit bereits rund 7’200 Voranmeldungen von Betrieben für Kurzarbeit eingetroffen.
Das Amt unternehme in der aktuellen Situation alles, um betroffene Betriebe und Angestellte zu unterstützen, teilte die St. Galler Staatskanzlei am Donnerstag mit.
Seit dem 17. März 2020 stehen auch im Kanton St. Gallen viele Geschäfte und Betriebe still. Seither sind beim Amt für Wirtschaft und Arbeit des rund 7’200 Voranmeldungen von Betrieben für Kurzarbeit eingetroffen. Zum Vergleich: Für den ganzen Monat Januar hatte das Amt noch 20 Voranmeldungen verzeichnet.
Um den Ansturm bewältigen zu können, wurde das Team zur Bearbeitung der Voranmeldungen intern innert kürzester Zeit massiv aufgestockt. Per Ende März 2020 haben rund 4’300 Gesuchsteller bereits eine Verfügung erhalten, die sie zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung berechtigt. Seit dem 1. April 2020 sind die Auszahlungen der Kurzarbeitsentschädigungen nun angelaufen.
Aufgrund der behördlichen Anordnungen dürfen die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) ihre Türen für Stellensuchende und das Publikum derzeit nicht mehr öffnen. Personen, denen gekündigt worden ist, müssen für die Anmeldung auf dem RAV das aufgeschaltete Online-Formular nutzen. Gemäss einer Hochrechnung der sechs St. Galler RAV haben sich seit dem 16. März rund 1’500 Stellensuchende neu angemeldet. In 620 Fällen erfolgte der Erstkontakt online.
Schutz von Angestellten wird kontrolliert
Die Massnahmen des Bundesrats zur Bekämpfung des Coronavirus sehen seit dem 21. März auch die Umsetzung von besonderen Vorkehrungen zum Schutz von Personen auf Baustellen beziehungsweise in Betrieben vor. Für die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung dieser Massnahmen sind die Suva sowie das kantonale Arbeitsinspektorat zuständig.
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit stellt den Betrieben Informationen bereit und bietet Beratungen an, wie es weiter hiess. Unter anderem seien zahlreiche Firmen angeschrieben und mit Merkblättern bedient worden, mit deren Hilfe die erforderlichen Massnahmen praxistauglich umgesetzt werden könnten.
Aufgrund von Hinweisen wird das Amt für Wirtschaft und Arbeit Betriebe vor Ort auf die Einhaltung der Bestimmungen kontrollieren. Im Allgemeinen könne den St. Galler Firmen ein gutes Zeugnis ausgestellt werden – bis anhin mussten die Behörden noch keine Betriebsschliessungen verfügen.
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