Der Bund hat keine Einwände gegen die Schaffhauser Windenergie-Pläne. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat die entsprechende Anpassung des Richtplans genehmigt. Der Standort «Chroobach» wird festgesetzt.
Die Richtplananpassung erfolgte aufgrund neuer Erkenntnisse zur Windenergienutzung im Vergleich zur Studie 2009, wie das kantonale Baudepartement am Mittwoch mitteilte. Ausserdem ist laut bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine Festsetzung im Richtplan zwingende Voraussetzung für eine Revision der Nutzungsplanung.
Für die Bewilligung von Windenergieanlagen ist ausser einer Festsetzung im kantonalen Richtplan auch eine «Windenergie-Zone» in der kommunalen Nutzungsplanung notwendig.
Der Kantonsrat hat im vergangenen Dezember die Richtplanänderung beschlossen – gegen den Widerstand der SVP-Fraktion. Die vorberatende Kommission hatte noch ergänzt, dass zwingend die Espoo-Konvention anzuwenden ist.
Danach muss bei Grosswindanlagen in Nähe der Landesgrenze der Nachbarstaat im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung einbezogen werden. Beim Projekt «Chroobach» sei dies vorgesehen, heisst es in der Mitteilung.
Nach der Genehmigung der Richtplananpassung durch das Uvek wolle das Baudepartement jetzt in den Dialog mit den betroffenen Gemeinden treten.
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