Spitalstrategie Bundesgericht lehnt Beschwerde gegen Spitalvorlage ab

SDA

10.8.2020 - 11:03

Der Kantonsrat kann die politische Debatte über die Weiterentwicklung der Strategie der St. Galler Spitalverbunde wie geplant führen. Das hat das Bundesgericht entschieden. Dabei geht es auch um die Zukunft des Spitals Altstätten (Archivbild).
Der Kantonsrat kann die politische Debatte über die Weiterentwicklung der Strategie der St. Galler Spitalverbunde wie geplant führen. Das hat das Bundesgericht entschieden. Dabei geht es auch um die Zukunft des Spitals Altstätten (Archivbild).
Source: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Anwalts Werner Ritter gegen die Botschaft der Regierung zur Spitalvorlage abgelehnt. Damit könne die für die Septembersession geplante Beratung der Spitalstrategie wie geplant stattfinden, teilte der Staatskanzlei am Montag mit.

Mitte Juli hatte der Altstätter Anwalt Werner Ritter mitgeteilt, das Bundesgericht habe seiner Beschwerde gegen die Spitalvorlage der St. Galler Regierung die aufschiebende Wirkung zuerkannt. Damit dürfe die Vorlage vorläufig nicht weiter beraten werden, schloss er daraus.

Nun hat das Bundesgericht über die Beschwerde entschieden: Sie sei mit Urteil vom 7. August abgewiesen worden, teilte die Staatskanzlei am Montag mit. Damit könnten die vorberatende Kommission und der Kantonsrat die Beratung zu St. Galler Spitalverbunde wie geplant fortsetzen, heisst es weiter.

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