ProzessGeschwister schweigen vor Gericht zu Sozialversicherungs-Betrug
gn, sda
30.11.2020 - 17:42
Zwei Geschwister und ihre Mutter sollen jahrelang die Sozialversicherungen in grossem Stil getäuscht und dadurch Leistungen von über einer Million Franken erschlichen haben. Am Montag gaben sich die drei Beschuldigten vor dem Kreisgericht Rheintal ziemlich wortkarg.
Der Fall hat das Zeug zum Krimi: Es geht um Observationen durch Detektive, verdeckte Ermittlungen der Polizei, eine Lebensberaterin, die Karten legt, über eine Million Franken an Sozialversicherungsgeldern, Gutachten von Ärzten und mehrere Liegenschaften, die die Hand wechselten.
In diesem Geflecht soll eine 54-jährige Geschäftsfrau aus dem St. Galler Rheintal die zentrale Rolle spielen. Neben ihr sind auch noch ihre 75-jährige Mutter, die Lebensberatungen anbietet, und ihr Bruder, ein 50-jähriger IV-Rentner, angeklagt. Sie soll wegen gewerbsmässigem Betrug, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Veruntreuung, betrügerischem Konkurs und der Erschleichung einer falschen Beurkundung verurteilt werden.
Neues Gutachten gefordert
«Ich möchte es nicht mehr hören», sagte der Beschuldigte am Montag vor Gericht. Der Mann sass die meiste Zeit mit den Händen an den Ohren regungslos an seinem Platz oder er blickte teilnahmslos aus dem Fenster im fünften Stock des Altstätter Rathauses. Ab und zu durchzuckte ihn ein Zittern.
In der Befragung brach der Mann in Tränen aus. Nach einer kurzen Absprache mit dem Verteidiger sagte er mehrmals: «Ich sage nichts mehr.» Sein Anwalt forderte ein neues Gutachten zum Gesundheitszustand seines Mandanten, der körperlich und psychisch schwer beeinträchtigt sei.
Seine Schwester verweigerte vor Gericht die Aussage. Sie soll von 2009 bis 2017 Sozialversicherungen durch bewusst falsche Angaben aktiv mehrfach arglistig getäuscht haben. Die Frau soll zu Unrecht IV- und BVG-Rentenleistungen im Umfang von 293'000 Franken bezogen haben. Sie gab an, nach einem Auffahrunfall an einem Schleudertrauma zu leiden.
Diverse Ärzte seien dem «Täuschungskonstrukt» der Beschuldigten erlegen und hätten ihr mehrfach eine Arbeitsunfähigkeit von 70 Prozent bescheinigt, heisst es in der Anklageschrift.
In Wirklichkeit sei die Frau schon kurz nach dem Unfall eine lebenstüchtige und vitale Frau gewesen und habe nicht nur im Familienbetrieb, sondern auch noch für einen weiteren Arbeitgeber als Buchhalterin gearbeitet. Ausserdem habe sie regelmässig Golf gespielt und mehrere Ferienreisen im Flugzeug unternommen.
Beschwerden erfunden
Die Beschuldigte soll ausserdem zugunsten einer Firma, die sie im Fürstentum Liechtenstein zusammen mit ihrem Bruder betrieb, fiktive Rechnungen für über 150'000 Franken zu Lasten ihres Arbeitgebers ausgestellt haben. Zusammen mit ihrem Bruder habe sie ausserdem die Notlage einer Bekannten ausgenützt und der Frau zwei Liegenschaften rund eine halbe Millionen Franken unter Wert abgekauft.
Auch der Bruder soll über zwölf Jahre lang ungerechtfertigt Rentenzahlungen und Versicherungsleistungen von fast 658'000 Franken erhalten haben. Der 50-Jährige wurde ebenfalls wegen mehrerer Betrugsdelikte angeklagt.
Die gesundheitlichen Beschwerden seien erfunden gewesen, so die Anklage. Die Schwester habe die Täuschung mit ihren Aussagen gegenüber den Ärzten noch untermauert. Der Bruder sei agil gewesen, habe gearbeitet und Umbauarbeiten an mehreren Liegenschaften vorgenommen.
Einnahmen gespendet
Sie habe gar kein Vermögen, sagte die AHV-Rentnerin, die vor Gericht über Herzprobleme klagte. Die Ergänzungsleistungen habe man ihr gestrichen. Die Miete zahle sie direkt an ihre Kinder. Ihre Dienste als Lebensberaterin seien kostenlos.
Das Geld, das sie von den Kunden erhalte, spende sie, etwa an Bondo oder Pater Pio. «Diesen Ehrenkodex behalte sie bei», sagte die Frau. Belege gebe es keine. In der Agenda der Frau ist zu jedem Termin ein Geldbetrag notiert. Die ganze Administration mache die Tochter für sie. Der Sohn wohne bei ihr und bei der Tochter.
Die Witwe soll von 2009 bis 2017 Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen sowie Vergütungen von Krankheits- und Behindertenkosten von insgesamt 125'000 Franken erschlichen haben. In Wirklichkeit habe sie mit der Lebensberatung ein namhaftes Einkommen erzielt.
Die drei Beschuldigten haben laut Anklage alles Geld in einen Topf geworfen und sich gegenseitig Hilfe geleistet, um Leistungen zu erhalten, auf welche sie keinen Anspruch hatten.
Der Prozess geht am Dienstag weiter. Es folgen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Kläger sowie der Verteidiger.
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