Kantonsrat SG Keine Gesetzesänderungen nach der Einbürgerung des Imams von Wil

SDA

17.9.2018 - 17:47

Im April 2018 hat das Wiler Stadtparlament den Imam Bekim Alimi nach einem Rekurs mit klarer Mehrheit eingebürgert. Im Nachgang dazu diskutierte der Kantonsrat über zwei Vorstösse zum damaligen Verfahren mit gegensätzlicher Stossrichtung.

Grundlage des Entscheids des Wiler Stadtparlaments war ein Gutachten, das der Einbürgerungsrat unter anderem bei der Polizei und beim Schweizer Nachrichtendienst eingeholt hatte.

Dem Stadtparlament wurde damals das Ergebnis, nicht aber der Inhalt des Gutachtens mitgeteilt. Im Vorfeld des Entscheid waren in den Medien unter anderem offene Briefe mit Unterstellungen veröffentlicht worden.

Die SVP-Fraktion verlangte in ihrer Motion eine Ergänzung des St. Galler Bürgerrechts. So solle der Einsprecher gegen eine Einbürgerung den Beschluss des Parlaments beim zuständigen Departement anfechten können. Weiter solle einer Kommission der Bürgerversammlung oder des Gemeindeparlaments vollständige Akteneinsicht gewährt werden.

Eine andere Stossrichtung verfolgte eine Motion der SP-Grünen-Fraktion: Einbürgerungswillige Personen hätten das Recht auf einen begründeten willkür- und diskriminierungsfreien Entscheid. Deshalb solle über einen Rekurs künftig das zuständige Departement, das volle Akteneinsicht habe und nicht mehr die Bürgerversammlung oder Gemeindeparlament entscheiden. Die öffentliche Diskussion könne die Persönlichkeitsrechte der einbürgerungswilligen Person verletzen.

Regierung gegen beide Vorstösse

Die Regierung lehnte beide Vorstösse ab. Das Einbürgerungsverfahren im Kanton S.t Gallen halte sich eng an die verbindlichen Vorgaben des Bundesgerichts, hiess es in der Stellungnahme zur SVP-Motion. Einbürgerungsentscheide seien "keine rein politischen Entscheide".

Den Vorstoss der SP-Grünen-Fraktion wies die Regierung unter anderem ab, weil damit das kommunale Mitbestimmungsrecht im Einbürgerungsverfahren unzulässig beschnitten würde.

Am Montagnachmittag lehnten die Sprecher von CVP-GLP, FDP und SP-Grünen den SVP-Vorstoss ab. Wegen eines Einzelfalls solle die bisherige bewährte Praxis nicht geändert werden, hiess es etwa. Die Motion wurde mit 73 gegen 36 Stimmen nicht überwiesen. Die SP-Grüne-Fraktion zog anschliessend ihre Motion zurück.

Zurück zur Startseite

SDA