Prozess Klassische «Vier-Augen-Delikte» am Bezirksgericht Kreuzlingen

SDA

28.4.2020 - 17:57

Das Bezirksgericht Kreuzlingen TG hat sich am Dienstag mit einem Fall von häuslicher Gewalt befasst. Es ging um schwere Sexualdelikte eines heute 42-jährigen Mannes an seiner gleichaltrigen Partnerin. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet.

Die Staatsanwältin beschuldigt den Mann der mehrfachen Vergewaltigung, mehrfachen Nötigung sowie jeweils Versuchen dazu, der Schändung, der einfachen Körperverletzung und der Drohung. Sie beantragte eine fünfjährige Freiheitsstrafe sowie Genugtuungszahlungen an das Opfer.

Die Anklagepunkte beziehen sich auf mehrere Vorfälle im Herbst 2016 am Wohnort des Paares und seiner gemeinsamen Kinder. Wie häufig in vergleichbaren Fällen stand Wort gegen Wort. Die Staatanwältin appellierte an das Gericht, ein Zeichen zu setzen gegen häusliche Gewalt.

Das Opfer schilderte die gewaltsamen sexuellen Übergriffe, die an Schwere zunahmen und bis hin zu Vergewaltigung, Nötigung, Schändung gingen. Dabei fiel es der Frau immer wieder sichtlich schwer, ihre Erinnerungen zu formulieren.

Der Mann habe immer wieder gedroht, sie umzubringen, sollte sie irgend jemandem etwas erzählen. Deshalb habe sie die Vorfälle lange Zeit für sich behalten, und auch, weil es so erniedrigend sei, «wie wenn ich nackt vor Ihnen sässe». Erst, als sie im Dezember 2016 verletzt ein Spital aufsuchte, kam der Fall ins Rollen.

Abwärtsspirale

Laut der Staatsanwältin befand sich das Paar schon sei einiger Zeit in einer «Abwärtsspirale». Die Schilderungen des Opfers seien detailgenau, kongruent, überprüfbar und glaubhaft, sagte die Anklägerin. Dagegen habe der Beschuldigte im Verfahren immer wieder ungenaue, ausweichende und widersprüchlichen Aussagen gemacht.

Der nicht geständige Mann verweigerte im Gerichtssaal jegliche Aussage. Der Verhandlung folgte er äusserlich unbewegt und scheinbar gleichgültig. Sein Verteidiger plädierte auf einen vollumfänglichen Freispruch und forderte Genugtuungszahlungen für seinen Mandanten.

Zufällig fiel die Hauptverhandlung auf den gleichen Tag an dem der Bundesrat eine Kampagne gegen häusliche Gewalt ankündigte. Dazu gehören auch sexuelle Übergriffe.

Von solchen Vorfällen werde jeweils nur ein kleiner Teil bekannt, sagte die Staatsanwältin. Dies hänge damit zusammen, dass es im Allgemeinen keine Zeugen gebe. Und dass sehr häufig dem Opfer nicht geglaubt werde.

Zweifel säen

Die Geschädigte als unglaubwürdig darzustellen und Zweifel an der Schuld des Mannes zu säen, war denn auch die Strategie des Verteidigers. Er warf der Frau vor, sie habe den Mann aus dem Haus haben wollen und sei nur an seinem Geld interessiert gewesen.

Dabei sei sie keineswegs ein verängstigtes Opfer gewesen, sondern habe ihrerseits kräftig ausgeteilt. Allerdings verbal beziehungsweise in Handy-Mitteilungen.

Sie sei seinem Mandanten «intellektuell und verbal weit überlegen», sagte der Verteidiger. Der psychisch angeschlagene Mann habe sich denn auch immer wieder in eine Ecke gedrängt gefühlt.

Dann sei er tatsächlich manchmal laut geworden und habe die Frau auch mal fest gepackt. Deswegen habe er Hilfe gesucht bei einem Therapeuten. Von sexuellen Übergriffen könne aber keine Rede sein.

Verdrehungen und Unwahrheiten

Der Rechtsvertreter der Frau, die in dem Verfahren Privatklägerin ist, warf dem Verteidiger Verdrehungen und Unwahrheiten vor, um das Opfer in ein schlechtes Licht zu rücken.

Mit körperlichem Bedrängen und Begrapschen bis hin zur Vergewaltigung habe der Beschuldigte seine Besitzansprüche auf die Frau geltend gemacht. Er forderte eine Verurteilung gemäss Anklage.

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