Tötungsdelikt Mordfall Hemmental SH: Bundesgericht weist Klage der Mörderin ab

SDA

19.6.2019 - 15:33

Für die junge Frau, die in Hemmental SH ihren eigenen Vater erstochen und ein regelrechtes Blutbad angerichtet hatte, bleibt es bei 15,5 Jahren Freiheitsstrafe. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde gegen das Urteil des Schaffhauser Obergerichtes abgewiesen.

Die heute 29-jährige Frau hatte im Dezember 2015 ganze 55 Mal auf ihren eigenen Vater eingestochen. Davon waren 49 Stiche in Hals und Nacken tödlich. Mit der Beschwerde gegen ihre Verurteilung ist sie beim Bundesgericht nun abgeblitzt, wie aus dem Urteil hervorgeht.

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Würdigung der Beweise nicht willkürlich gewesen sei, wie ihr Anwalt kritisiert hatte. Somit ist die Verurteilung wegen Mordes, einfacher Körperverletzung, mehrfacher Nötigung und Zuwiderhandlung gegen das Waffengesetz rechtskräftig. Über dieses Urteil berichteten am Mittwoch auch die «Schaffhauser Nachrichten».

Mutter mit Handschellen «ruhiggestellt»

Der Mord geschah, als die Beschuldigte mit ihrem frisch angetrauten Ehemann von den Flitterwochen zurück nach Schaffhausen kam. Vater und Ehemann, die sich nicht leiden konnten, gingen in der Wohnung im Ortsteil Hemmental sofort aufeinander los.

Als ihr frisch angetrauter Ehemann um Hilfe rief, griff die junge Frau ins Kampfgeschehen der beiden Männer ein. Von hinten versetzte sie ihrem Vater dann die tödlichen Stiche. Der 56-jährige verblutete. Aber auch der Schwiegersohn erlag seinen Verletzungen, die ihm der Vater kurz davor zugefügt hatte.

Die Mutter, die seit Jahren drogensüchtig war, lief ins Treppenhaus und schrie um Hilfe. Ein Nachbar hatte aufgrund des Lärms aber ohnehin schon bereits die Polizei gerufen. Die junge Mörderin bedrohte ihre Mutter daraufhin mit einem Messer und fesselte sie mit Handschellen, um sie «ruhigzustellen».

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