Rechtsprechung Rechtsverzögerung: Bundesgericht rüffelt Bündner Kantonsgericht

SDA

14.4.2020 - 12:01

Das Kantonsgericht Graubünden hat ein Eheschutzverfahren ohne ersichtlichen Grund in die Länge gezogen und sich dadurch die Kritik des Bundesgerichts eingehandelt. In den Fall involviert ist Adam Quadroni, der das Engadiner Baukartell auffliegen liess.

Im Zuge des Eheschutzverfahrens hatte das Regionalgericht Engiadina Bassa/Val Müstair die drei Mädchen des Ehepaars Quadroni der Obhut der Mutter unterstellt und dem Vater ein Besuchsrecht eingeräumt. Im Berufungsverfahren vor dem Kantonsgericht Graubünden verlangte Adam Quadroni im Januar letzten Jahres die Obhut über die Kinder.

Weil das Kantonsgericht keinen Entscheid fällte, reichte Quadroni im Februar 2020 zwei Rechtsverzögerungsbeschwerden beim Bundesgericht ein. Im Fall des Eheschutzverfahren ist die zweite zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts deutlich geworden, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil hervorgeht. Solche Verfahren seien allgemein dringlich, schreibt das Gericht, namentlich dann, wenn es um Kinderbelange gehe. Dies gelte besonders im vorliegenden Fall.

Weiter schreibt das Bundesgericht, aus den Akten gehe hervor, dass die «Angelegenheit im Prinzip bereits Anfang des Jahres 2019 spruchreif gewesen wäre». Es heisst die Rechtsverzögerungsbeschwerde Quadronis gut und hält das Kantonsgericht Graubünden an, das Berufungsverfahren «so rasch wie möglich einem Entscheid zuzuführen».

Die Beschwerde Quadronis wegen Rechtsverzögerung des Kantonsgerichts in einem zweiten Fall, in dem es um vorsorgliche Massnahmen geht, schrieb das Bundesgericht als gegenstandslos ab. Grund: Das Kantonsgericht hatte unterdessen einen Entscheid gefällt.

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