RehkitzRehkitztod: St. Galler Regierung gegen Meldepflicht und Beiträge
SDA
7.11.2019 - 15:25
Die St. Galler Regierung ist gegen zusätzliche Massnahmen, mit denen Rehkitze vor dem Tod durch Mähmaschinen geschützt werden. Zwei Kantonsräte hatten in einem Vorstoss unter anderem Beiträge für Drohnenflüge verlangt.
Zwei Gemeindepräsidenten im St. Galler Kantonsrat – Jörg Tanner (GLP) aus Sargans und Beat Tinner (FDP) aus Wartau – haben in einem im September eingereichten Vorstoss zusätzliche Anstrengungen gegen das Rehkitzsterben verlangt.
Vor dem Mähen würden nicht überall Vorkehrungen getroffen, schreiben sie. Jäger aus der Stadt St. Gallen hätten berichtet, dass am ersten Tag, an dem das Mähen erlaubt war, allein im stadtnahen Jagdrevier vier Jungtiere «einen qualvollen Tod durch Vermähen» erlitten hätten. Aus angrenzenden Revieren seien zahlreiche weitere Fälle gemeldet worden.
Es geht nicht nur um Wildtiere: Werden Rehkitze von landwirtschaftlichen Maschinen erfasst und getötet, könnten sich Nutztiere später durch das mit Kadavern verunreinigte Gras mit dem Botulismus-Erreger anstecken, heisst es weiter. Die beiden Kantonsräte verweisen auf den Kanton Thurgau. Dort seien 2016 in zwei Fällen 68 Milchkühe und 200 Schafe verendet.
Im Vorstoss fordern sie eine Meldepflicht für Wildtiere, die durch landwirtschaftliche Maschinen verletzt werden. Weiter fragen sie nach, ob finanzielle Beiträge für den Einsatz von Drohnen ausgerichtet werden oder ob Jagdgesellschaften für Präventionsmassnahmen finanziell unterstützt werden könnten.
Im Interesse der Landwirte
Die Regierung hat dafür kein Musikgehör: Es liege im Interesse der Landwirtschaft, dass keine Rehe dem Mähen zum Opfer fielen, da dies die Futterqualität und dem Image schade. Deshalb sei davon auszugehen, dass die Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Jagdgesellschaft für die Rettung von Rehen vor dem Mähen «grossmehrheitlich funktioniert». Zusätzliche Vorschriften und Sanktionen würden aus diesem Grund «als nicht notwendig» erachtet.
Die Rehkitzrettung sei keine übergeordnete kantonale Aufgabe, es gebe deshalb auch keine gesetzliche Grundlage, um dazu Beiträge an Jagdgesellschaften auszurichten, führt die Regierung aus. Der Vorstoss wird in der kommenden Novembersession behandelt.
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