Coronavirus – Schweiz St. Gallen lockert Besuchsverbot in Heimen und Spitälern

SDA

28.4.2020 - 11:56

Besuche in Alters- und Pflegeheimen sowie Spitälern sollen im Kanton St. Gallen ab dem 11. Mai mit Einschränkungen wieder möglich sein. Das kantonale Gesundheitsdepartement kündigte am Dienstag eine Lockerung der Bestimmungen an.

Bis zu diesem Datum bleiben die aktuell geltenden Besuchsverbote bestehen. Sie dienen dem Schutz derjenigen Personen, die bei einer Infektion mit dem Coronavirus ein erhöhtes Risiko haben, wie der Kanton schreibt.

Die Lockerungsmöglichkeiten werden davon abhängen, wie das Coronavirus sich in den kommenden Wochen ausbreitet. Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen gehören zu den besonders gefährdeten Personen. Bei ihnen kann das Coronavirus einen schweren Verlauf nehmen.

In Spitälern sei ebenfalls besondere Vorsicht geboten, heisst es. Es gehe um den Schutz geschwächter Patientinnen und Patienten, aber auch des Gesundheitspersonals. Das Gesundheitsdepartement hatte Mitte März entschieden, Besuche in Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen stark einzuschränken.

Erlaubt sind seither nur noch Besuche von Personen, die sich in ausserordentlichen Situationen befinden. Dazu gehören zum Beispiel Eltern von Kindern im Spital, Partner von Gebärenden oder Angehörige von palliativen Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern in Heimen.

Die Ostschweizer Gesundheitsdirektorenkonferenz hat nun beschlossen, gemeinsam den Termin der Lockerung auf den 11. Mai zu setzen. Das sind die Kantone Zürich, beide Appenzell, Schaffhausen, Glarus und St.Gallen.

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