Wie der Thurgau soll auch der Kanton St. Gallen Corona-Rückstellungen im Rechnungsabschluss 2019 steuerlich anerkennen. Dies verlangt FDP-Kantonsrat Walter Locher in einem neuen Vorstoss.
Derzeit würden die Steuererklärungen und Abschlüsse für das noch erfolgreiche Jahr 2019 fertiggestellt, schreibt FDP-Kantonsrat Walter Locher in seiner einfachen Anfrage, die er am 15. April eingereicht hat.
Diverse Kantone würden der Wirtschaft mit raschen steuerlichen Massnahmen helfen, die Krise zu mildern. Unter anderem habe der Thurgauer Regierungsrat am 3. April entschieden, für besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen «eine Corona-Rückstellung im Rechnungsabschluss 2019 steuerlich zu anerkennen».
Die Steuerverwaltung des Kantons St. Gallen sei im Gegensatz dazu der Auffassung, «dass solche Massnahmen nur schweizweit und einheitlich getroffen werden sollten», so der FDP-Kantonsrat.
Die Regierung muss nun erklären, ob sie bereit ist, für Unternehmen oder Selbständigerwerbende eine steuerlich anerkannte Rückstellung «in einem massgeblichen Betrag des ausgewiesenen Gewinns» zuzulassen, verbunden mit der Verpflichtung, «diese Rückstellungen in den Jahresrechnungen 2020 oder 2021 zwingend erfolgswirksam wieder aufzulösen», wie Locher im Vorstoss schreibt.
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