Kantonsrat SG St. Galler Kantonsrat erlaubt neu Geschicklichkeits-Spielautomaten

SDA

27.11.2019 - 10:07

Der St. Galler Kantonsrat hat in der Novembersession über die Regelungen für Geldspiele diskutiert, die an neue Vorgaben des Bundes angepasst werden müssen. Dabei wurde das bisher geltende Verbot von Geschicklichkeits-Geldspielautomaten aufgehoben.

Beim Thema Geldspiele gibt es neue Bundesgesetze. Deshalb müssen die interkantonalen Vereinbarungen sowie die kantonalen Regelungen angepasst werden. Der Kantonsrat hat am Mittwoch in der Novembersession einen entsprechenden Vorschlag der Regierung beraten.

Die vorberatende Kommission war sich mit der Regierung in verschiedenen Punkten einig. So bei Änderungen der Vorschriften für Lottoabende und Tombolas. Für sie soll es bis zu einer Verlosungssumme von 50'000 Franken keine Bewilligung mehr brauchen. Die Kommission wollte am gleichen Ort bis zu zehn Lottoveranstaltungen pro Jahr erlauben, die Regierung die Zahl auf vier beschränken. Die Version der Kommission setzte sich im Rat durch.

Differenzen gab es vor allem bei den Geschicklichkeits- Geldspielautomaten. Bei diesen Geräten, die in elf Kantonen vor allem in Gaststätten zu finden sind, kann zwar Geld gewonnen werden, massgebend dafür ist aber nicht in erster Linie das Glück, sondern die Geschicklichkeit des Spielenden.

Im Kanton St. Gallen sind diese Automaten bisher verboten. Die Regierung wollte ursprünglich daran festhalten, die Mehrheit der Kommission verlangte die Streichung.

Kein Widerstand der Regierung

«Wir haben gesehen, dass das Verbot in der Kommission keine Chance hatte», sagte Volkswirtschaftsdirektor Bruno Damann (CVP) in der Debatte. Die Regierung verzichtete deshalb auf einen Gegenantrag.

Es war dann eine Mehrheit der SP-Grünen-Fraktion, die am Verbot festhalten wollte. Niemand im Kanton St. Gallen habe bisher diese Automaten vermisst, sagte der Sprecher. Die Geräte vermittelten die Illusion, mit viel Üben könne man einen hohen Gewinn erzielen. Das Suchtpotenzial sei sehr hoch. Es handle sich um eine unnötige Ausweitung des Geldspielmarktes.

Das Verbot sei nicht mehr zeitgemäss, hiess es hingegen von den anderen Fraktionen. Mit Smartphones gebe es schliesslich heute überall Zugriff auf Geldspiele. Die Geschicklichkeits-Spielgeräte seien zudem so konzipiert, dass sie nur beschränkte Geldeinsätze zuliessen. Das Verbot wurde mit 87 gegen 16 Stimmen bei zwei Enthaltungen gestrichen.

Zurück zur Startseite

SDA