Missbrauch St. Galler Regierung will Reformen der katholischen Kirche abwarten

ka, sda

21.11.2023 - 11:52

Die St. Galler Regierung plant vorläufig keine gesetzlichen Auflagen für das Bistum. (Symbolbild)
Die St. Galler Regierung plant vorläufig keine gesetzlichen Auflagen für das Bistum. (Symbolbild)
Keystone

Die St. Galler Regierung will der katholischen Kirche vorläufig keine zusätzlichen staatlichen Vorgaben machen. Zuerst soll dort der Reformprozess abgewartet werden. In einem Vorstoss hatte die SP-Fraktion verlangt, dass Missbrauchsfälle staatlichen Stellen gemeldet werden müssen.

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Mitte September waren die Ergebnisse einer Studie zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche vorgestellt worden. Kurz nach der Präsentation reichte die SP-Fraktion des St. Galler Kantonsrats ein Postulat mit Forderungen ein.

Die Regierung solle sicherstellen, dass in der katholischen Kirche «das weltliche Recht im Umgang mit strafbarem Verhalten umfassend beachtet» werde, heisst es im Vorstoss. Es solle «eine Meldepflicht gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft» geprüft werden.

Die Regierung lehnt den Vorstoss ab. Sie verweist in ihrer Stellungnahme auf die laufenden Reformen innerhalb der katholischen Kirche. Bereits seit einem Jahr revidiere das Bistum St. Gallen die internen Melde- und Verfahrenswege. Zu den Vorschlägen gehöre auch eine «gesamtschweizerische Aufsichtsstelle über Verfahren».

Deshalb seien «zuerst die Resultate der innerkirchlichen Reformbemühungen abzuwarten», schrieb die Regierung. Sie wolle die laufende Entwicklung beobachten und auf rasche Verbesserungen hinwirken. Zu einen späteren Zeitpunkt solle dann geprüft werden, «wieweit aus kantonaler Sicht gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht».