Kantonsrat SG St. Galler Sozialhilfegesetz wird weiter überarbeitet

SDA

17.9.2018 - 16:39

Der St. Galler Kantonsrat hat am Montag eine weitere Etappe bei der Revision des Sozialhilfegesetzes beraten. Darin ging es unter anderem um die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen.

Am Montagnachmittag hat der Kantonsrat die Revision des Sozialhilfegesetzes fortgesetzt. In einem ersten Paket war bereits früher die finanzielle Sozialhilfe behandelt worden. Nun ging es um die ambulanten, beratenden und stationären Angebote der Sozialhilfe.

Thema war etwa die Aufgabenverteilung bei der Unterbringung von Minderjährigen in stationären Einrichtungen zwischen Kanton, Gemeinden, dem Frauenhaus und der Opferhilfe.

Im Entwurf der Regierung waren vor allem punktuelle Anpassungen vorgesehen. Unter anderem sollte die Sozialberatung neu als Grundangebot verankert werden.

Von der vorberatenden Kommission sowie aus dem Rat wurden diverse Anträge eingereicht. In der Beratung setzte etwa eine Mehrheit durch, dass das Angebot von Sozialberatungen enger gefasst wird. Nach diversen Anpassungen wurde die Vorlage in erster Lesung fertig beraten.

Zurück zur Startseite

SDA