DemonstrationenUnbewilligte Kundgebungen: Regierung will Kosten nicht neu regeln
ka, sda
12.11.2020 - 14:24
Der St. Galler Kantonsrat wird sich in der kommenden Novembersession auch mit der Verteilung von Polizeikosten bei unbewilligten Demonstrationen befassen. (Symbolbild)
sda
Die St. Galler Regierung will auf eine Motion der SVP-Fraktion nicht eintreten. Darin wird gefordert, dass die Kosten für Polizeieinsätze bei unbewilligten Demonstrationen auf die Veranstalter überwälzt werden müssen.
Für die meisten Demonstrationen würden Bewilligungen eingeholt, schrieb die SVP-Fraktion ihrer Motion. Es fänden aber auch unbewilligte Kundgebungen statt, bei denen Teilnehmerinnen und Teilnehmer Sachbeschädigungen begingen, sei es an öffentlichem oder privatem Eigentum.
Die Fraktion verwies auf das Beispiel der Kantone Luzern und Bern. Dort stehe im Polizeigesetz, dass den Veranstaltern von nicht bewilligten Demonstrationen bei Gewalt an Personen oder Sachen ein Teil der Kosten des Polizeieinsatzes in Rechnung gestellt werden könne.
Die St. Galler Regierung solle nun einen Gesetzesentwurf vorlegen, der eine Kostenbeteiligung am Polizeieinsatz für die Veranstalter von nicht bewilligten Demonstrationen vorsehe, «unabhängig davon, ob Gewalt an Sachen oder Personen ausgeübt wird», so die SVP.
Grundrechte tangiert
Die Regierung lehnt die Motion ab. Die polizeiliche Grundversorgung sei eine staatliche Aufgabe und werde grundsätzlich gebührenfrei aus allgemeinen Staatsmitteln erbracht.
Eine Überwälzung der Kosten an Veranstalterinnen und Veranstalter von Demonstrationen «tangiert die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit». Für solche Eingriffe brauche es eine gesetzliche Grundlage und sie müssten durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt sowie verhältnismässig sein.
Seltene Fälle
Unbewilligte Demonstrationen auf öffentlichem Grund seien im Kanton St. Gallen selten. Auch bei den Krawallen nach Fussballspielen handle es sich nicht um unbewilligte Demonstrationen. Dort gebe es zudem Spezialregelungen für die Kostenverteilung.
Bereits heute sei es gesetzlich möglich, dass die Verursacherinnen und Verursacher polizeilicher Massnahmen zum Ersatz von Kosten verpflichtet werden könnten. Voraussetzung sei, dass diese bekannt und die Kosten konkret zurechenbar seien.
Die Regierung folgert daraus, dass es keinen Handlungsbedarf für zusätzliche Regelungen gebe. Die Motion wird voraussichtlich in der kommenden Novembersession im Kantonsrat behandelt.
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