Universitäten Universität St. Gallen (HSG) führt Meldestelle für Missstände ein

SDA

26.8.2019 - 14:22

Die ehemalige St.Galler SP-Regierungsrätin und Mediatorin Kathrin Hilber leitet die neue Meldestelle für Missstände an der Universität St. Gallen (HSG). Die Whistleblowing-Stelle ist Teil eines Massnahmenplans zur Aufarbeitung von Mängeln bei Nebenbeschäftigungen von Dozierenden.

«Seit heute ist die unabhängige Meldestelle für Missstände (Whistleblowing) bei Verdacht auf rechtswidrige Handlungen oder unlauteres Verhalten operativ», heisst es in einem Schreiben der Universitätsleitung an die St. Galler Kantonsrätinnen und -räte vom Montag. Mitarbeitende der HSG sowie ihrer Institute und Forschungsstellen, Studierende und externe Partner könnten die Stelle nutzen, um Meldungen über vermutete oder tatsächliche Verstösse zu erstatten.

Die «Meldestelle für Missstände» wird von der ehemaligen Regierungsrätin Kathrin Hilber betreut. Seit 2012 leitet die ausgebildete Mediatorin die Meldestelle für Missstände in der Verwaltung des Kantons St. Gallen. Seit 2013 ist sie zudem die Ombudsfrau für den Kanton Glarus, seit 2017 auch für das Bistum St. Gallen.

Ihr Stellvertreter für die HSG ist Matthias Weishaupt. Der ausgebildete Mediator war von 2006 bis 2019 Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden. Von 2015 bis 2017 war er zudem Landammann. Beide Personen seien von der Universität St. Gallen unabhängig, heisst es.

Richtlinien für Nebenbeschäftigungen

Die HSG stand zuletzt wegen Nebentätigkeiten ihres Rektors und ihrer Professoren immer wieder in der Kritik. Auch die «Affäre Raiffeisen» hatte ein schlechtes Licht auf die Uni St. Gallen geworfen. HSG-Professor Johannes Rüegg-Stürm war als Verwaltungsratspräsident von Raiffeisen Schweiz in die Kritik geraten und musste das Mandat bei Raiffeisen niederlegen.

Ende Juni 2019 hat der Universitätsrat die Richtlinien für Nebenbeschäftigungen von Dozierenden verabschiedet, schreibt die Universitätsleitung weiter. Neu wird durch den Universitätsrat eine Kommission für Nebenbeschäftigungen eingesetzt. Die Kommission besteht aus einem Mitglied des Rektorats, des Senats, des Mittelbaus und einem externen Mitglied.

Nebenbeschäftigungen ab einem halben Tag pro Woche, Organfunktionen und Tätigkeiten mit grosser Öffentlichkeit müssen von der Kommission bewilligt werden. Nebenbeschäftigung können untersagt und dabei auch früher ausgesprochene Bewilligungen widerrufen werden.

Die Übernahme von Präsidienin Verwaltungsräten und vergleichbaren Gremien sowie Organfunktionen von Rektoratsmitgliedern sind auf Antrag der Kommission vor der Wahl in das Gremium oder in das Organ vom Universitätsrat zu bewilligen.

Die neuen Richtlinien treten auf den 1. November 2019 in Kraft. Die Nebenbeschäftigungen der Dozierenden sind seit Anfang Monat öffentlich auf der HSG-Website abrufbar.

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