Der St. Galler Kantonsrat hat am Mittwochnachmittag beschlossen, dass die Liegenschaften des Zentrums für Labormedizin (ZLM) vom Kanton an die selbständige Anstalt übertragen werden. Für den geplanten Neubau wird damit das ZLM zuständig.
Wie bei den Spitälern plant die Regierung auf 2020 für das Zentrum für Labormedizin (ZLM) in St. Gallen eine Übertragung der Immobilien. Strittig war im Vorfeld, ob die Übertragung unentgeltlich erfolgen soll und ob der Kanton für zehn Jahre auf eine Gewinnabschöpfung verzichten muss, wie es die vorberatende Kommission vorschlug.
Grundsätzliche Kritik am Besitzerwechsel der Laborgebäude gab es von der SP-Grünen-Fraktion: Damit werde der gleiche Fehler wie bei den Spitälern wiederholt. Diese kämpften seit der Übernahme der Liegenschaften mit hohen Kosten für Investitionen sowie mit hohen Abschreibungen. Das Vorgehen sei viel zu riskant. Die Fraktion stellte den Antrag, auf den Vorschlag der Regierung gar nicht einzutreten.
Die Mehrheit des Kantonsrats entschied dann aber mit 77 gegen 23 Stimmen bei einer Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten. In der Detailberatung lehnte der Rat den Vorschlag der Kommission ab, dass der Kanton für zehn Jahre auf eine Gewinnabschöpfung verzichten muss.
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