Kantonale Wahlen SG Zwei neue Mitglieder in der St. Galler Regierung

ka, sda

14.4.2024 - 15:09

Die beiden am Sonntag neu gewählten Mitglieder der St. Galler Regierung Bettina Surber (SP) und Christof Hartmann (SVP).
Die beiden am Sonntag neu gewählten Mitglieder der St. Galler Regierung Bettina Surber (SP) und Christof Hartmann (SVP).
Keystone

Die St. Galler Regierung ist nach dem zweiten Wahlgang am Sonntag wieder komplett: Neben den fünf Bisherigen, die bereits im ersten Wahlgang gewählt wurden, werden nun Bettina Surber von der SP und Christof Hartmann von der SVP mitregieren.

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Als Nachfolgerin des zurückgetretenen Fredy Fässler (SP) hat Bettina Surber im zweiten Wahlgang am meisten Stimmen erreicht. Die 42-Jährige engagiert sich bereits seit langem politisch. Mit 25 Jahren wurde sie ins St. Galler Stadtparlament gewählt. 2011 folgte die Wahl in den Kantonsrat. In den letzten vier Jahren war sie die Fraktionschefin der SP, die sich im rechtsbürgerlich dominierten Kantonsrat klar in der Minderheit befindet.

Die Anwältin arbeitet im gleichen Büro wie der ehemalige SP-Ständerat Paul Rechsteiner. Einer ihrer grössten beruflichen Erfolge war 2020 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), im dem die St. Galler Behörden gerügt wurden, weil sie die Risiken für die Abschiebung eines geflüchteten homosexuellen Gambiers in sein Herkunftsland nicht abgeklärt hatten.

Klassische Politkarriere

Der 47-jährige Bankberater Christof Hartmann folgt in der Regierung dem nicht mehr angetretenen Parteikollegen Stefan Kölliker. Hartmann hat innerhalb der SVP eine klassische Politkarriere absolviert: Er war Gemeinderat in Walenstadt und ab 2011 Kantonsrat. Dort präsidierte er mehrere Jahre lang die einflussreiche Finanzkommission.

Zu reden gab nach seiner Nomination ein Gerichtsverfahren aus seiner Zeit als Gemeinderat, das ausgerechnet in der ersten Phase des Regierungswahlkampfs stattfand. Hartmann war im Zusammenhang mit einem Nachbarschaftsstreit Amtsmissbrauch vorgeworfen worden. Ende Januar wurde er in erster Instanz freigesprochen. Gegen das Urteil legten Kläger und Staatsanwaltschaft Berufung ein.