Abstimmung Zürcher Stadtrat will Gegenvorschlag zur Mindestlohn-Initiative

olgr, sda

21.4.2021 - 15:06

Die Volksinitiative "Ein Lohn zum Leben" ist gültig: Der Stadtrat Zürich hält die Einführung für Mindestlöhne für eine Möglichkeit im Kampf gegen Erwerbsarmut.
Die Volksinitiative "Ein Lohn zum Leben" ist gültig: Der Stadtrat Zürich hält die Einführung für Mindestlöhne für eine Möglichkeit im Kampf gegen Erwerbsarmut.
Keystone

Die in der Stadt Zürich eingereichte Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» ist weitgehend gültig, hält der Stadtrat nach deren Prüfung fest. Und auch inhaltlich steht er offenbar hinter ihr: Die Einführung von Mindestlöhnen sei eine Möglichkeit, um Erwerbsarmut und Sozialhilferisiko in der Stadt zu mindern, hält er fest.

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Der Stadtrat lässt aber einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative erarbeiten, wie er am Mittwoch mitteilte. Denn in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung, die institutionelle Verankerung und einige Umsetzungsfragen gebe es noch Aspekte, die zielführender berücksichtigt werden können.

Das hinter der Initiative stehende Bündnis aus Gewerkschaften, linken Parteien und Hilfswerken begrüsst es gemäss einer Mitteilung, «dass der Stadtrat das Tieflohn-Problem in der Stadt Zürich ernst nimmt und eine zielführende Regelung ausarbeiten möchte.»

Die Initiative fordert, dass in der Stadtzürcher Gemeindeordnung ein Brutto-Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde verankert wird. Ähnliche Initiativen sind auch in den Städten Winterthur und Kloten eingereicht worden.

Der Zürcher Stadtrat sieht die Initiative grundsätzlich mit Bundesrecht und kantonalem Recht vereinbar. In einem Nebenpunkt stuft er sie als ungültig ein; die vorgeschlagene Schaffung einer tripartiten Kommission als Vollzugsinstanz sei nicht möglich.

An diesem Punkt will das Initiativkomitee nicht zwingend festhalten: «Wir reichen dem Stadtrat gern die Hand, um eine gute Lösung im Interesse der Tieflohn-Beschäftigen zu finden.» Das Komitee hofft auf eine schnelle Erarbeitung des Gegenvorschlags. Bis spätestens 9. März 2022 muss der Stadtrat den Gegenvorschlag dem Gemeinderat vorlegen.