StrassenverkehrZürcher Stadtparlament will kein Rechtsabbiegen bei Rot für Autos
SDA/tpfi
4.11.2020 - 19:51
Velos dürfen in der ganzen Schweiz ab Januar 2021 rechts abbiegen bei Rot. Den Autolenkern wird dies nicht erlaubt, nicht einmal testweise in der Stadt Zürich. Der Gemeinderat hat es am Mittwoch abgelehnt, einen entsprechenden Pilotversuch durchzuführen.
Das Stadtparlament lehnte das SVP-Postulat mit 90 zu 20 Stimmen ab. Der Vorstoss forderte, dass sich die Stadt Zürich beim Bund um einen Pilotversuch bewirbt, bei dem Autos bei Rot rechts abbiegen dürfen.
Natürlich würde sich nicht jede Kreuzung dafür eignen. Aber eine solche Regel würde den Verkehrsfluss in der Stadt Zürich deutlich verbessern, begründete die SVP ihren Vorstoss. Die anderen Fraktionen hielten dies jedoch für eine schlechte Idee.
Die Grünen hatten zwar grundsätzlich Verständnis für den Vorstoss. Weshalb an der Ampel stoppen, wenn weit und breit nichts komme? Ein Auto sei aber immer noch etwas anderes als ein Velo und berge eine grössere Unfallgefahr.
Auch die FDP war skeptisch. In den USA funktioniere diese Regel zwar gut. Doch dort gebe es vorwiegend rechtwinklige Kreuzungen, viel mehr Platz, kaum öffentlichen Verkehr und vor allem kaum Fussgänger.
Auch der Stadtrat wollte von der Idee nichts wissen. Mit den Autos sei das Rechtsabbiegen bei Rot gefährlicher als mit den Velos, sagte Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart (Grüne). Zudem bräuchte ein solcher Versuch eine Bewilligung des Bundes.
«Nachdem wir schon den Zuschlag zum Velo-Pilotprojekt nicht erhielten, bin ich aber nicht zuversichtlich», sagte Rykart weiter. Auf Bundesebene habe es ausserdem schon drei Mal ähnliche Vorstösse gegeben. Der Bundesrat habe alle abgelehnt.