Der internationale Sportgerichtshof in Lausanne (TAS) entscheidet in einem ersten Urteil wegen des Einspruchs des FC Sion gegen die Wertung des Cup-Halbfinals gegen Lugano (0:1) gegen die Walliser.
Sion verlangte vom TAS dringliche, vorsorgliche Massnahmen vor dem Cupfinal (sprich: ein Wiederholungsspiel), weil beim Halbfinal Sion – Lugano vom Schweizer Fussballverband kein Video Assistant Referee (VAR) eingesetzt wurde, beim anderen Halbfinals Winterthur – Servette (0:1) hingegen schon.
Der Schiedsrichter-Ausschuss des TAS lehnte nicht Sions Einsprache, sondern nur die vorsorglichen Massnahmen ab. Sofern Sion die Einsprache nicht zurückzieht, wird das Verfahren gemäss den gängigen Regeln und Fristen fortgesetzt.