Vorerst kann Bundesanwalt Michael Lauber aufatmen: In der ersten Maiwoche will die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) allerdings prüfen, ob sie ein Disziplinarverfahren gegen Lauber eröffnet.
Am Donnerstag hat die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA ) ihren Tätigkeitsbericht 2018 vorgestellt. Das interessiert normalerweise kaum, dieses Mal aber ist es anders. Da Bundesanwalt Michael Lauber informelle Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino zum Verfahrenskomplex Fussball nicht dokumentierte, droht ihm nun ein Disziplinarverfahren. Das Thema beschäftigte die AB-BA im vergangenen Jahr ausführlich.
Lauber und Infantino hatten sich im Jahr 2016 zweimal getroffen. Das erste Treffen diente der allgemeinen Einordnung des Verfahrenskomplexes durch Lauber. Beim zweiten Treffen standen demnach verfahrensspezifische Fragen im Hinblick auf die konkrete Herausgabe von Fifa-internen Unterlagen im Vordergrund.
Verschwiegenes Treffen nicht erwähnt
Auf ein mögliches drittes Treffen im Jahr 2017 sowie auf die Vorabklärungen zu einer möglichen Disziplinaruntersuchung geht die AB-BA im Tätigkeitsbericht nicht ein. Bei der Befragung zu den Treffen im Jahr 2016 hatte Lauber angegeben, es habe danach keine weiteren Treffen mit Vertretern der Fifa oder Uefa auf Stufe Bundesanwalt gegeben. Ob das stimmt oder ob es ein drittes Treffen gab, sollen die Vorabklärungen zeigen. Dazu sagt Hanspeter Uster, Präsident der Aufsichtsbehörde: «Zum jetzigen Zeitpunkt kann man nicht mit absoluter Gewissheit sagen, dass es wirklich ein drittes Treffen zwischen Infantino und Lauber gegeben hat.» Aber man wolle nun alles darüber wissen.
Zu den Treffen im Jahr 2016 schreibt die BA-AB, im konkreten Fall werde das Bundesstrafgericht auf entsprechenden Antrag einer Verfahrenspartei zu entscheiden haben, welche strafprozessualen Konsequenzen sich aus einem informellen Treffen des Bundesanwalts mit einer der Parteien ergeben könnten. Es stehe der Aufsichtsbehörde deshalb nicht zu, eine abschliessende Würdigung vorzunehmen.
Treffen nicht grundsätzlich problematisch
Die AB-BA anerkenne das Bedürfnis der Strafverfolgungsbehörden, je nach konkreter Konstellation und Komplexität der Untersuchung das weitere prozessuale Vorgehen mit Verfahrensbeteiligten abzusprechen und gegebenenfalls auch zu koordinieren, heisst es im Bericht der Behörde weiter. «Insofern erachtet die AB-BA die blosse Tatsache, dass die zwei Treffen stattgefunden haben, nicht als problematisch.»
Systematisch zu hinterfragen sei jedoch «die Einbindung derartiger informeller Kontakte in das Gesamtsystem der Strafprozessordnung». Diese sieht vor, dass alle wesentlichen Verfahrenshandlungen zu protokollieren und damit zu dokumentieren sind. Ebenso verlangt sie, dass allen Parteien des Verfahrens, soweit sie ein rechtlich geschütztes Interesse haben, gleichermassen das Recht zukommt, Einsicht in die vollständigen Akten zu nehmen.
Treffen ausführlich protokollieren
Deshalb hat die AB-BA die Empfehlung erlassen, dass der Bundesanwalt Gespräche mit Parteien oder anderen Verfahrensbeteiligten zu Handen der Verfahrensakten dokumentiere – dabei sollen der Ort, die Zeit, das Datum, die Beschreibung der Funktionen anwesender Personen, das Ziel und der wesentliche Inhalt der Gespräche protokolliert werden. Ob die Empfehlung umgesetzt wurde, soll Ende 2019 kontrolliert werden.
Ihre Untersuchungen im Zusammenhang mit Fussball nahm die Bundesanwaltschaft auf eine Anzeige der Fifa im November 2014 an die Hand. Ein erstes Strafverfahren gegen Unbekannt wurde im März 2015 eröffnet. Inzwischen ist der Komplex auf rund 25 Verfahren, die Zusammenarbeit mit rund 15 Staaten und 19 Terabyte an sichergestellten Daten angewachsen.