Karlsruher SC Karlsruher SC: Kein Dach, kein Aufstieg?

tbz

24.4.2019

Das Wildparkstadion in Karlsruhe ist nicht vollständig überdacht und somit nicht 2.Liga-gerecht.
Das Wildparkstadion in Karlsruhe ist nicht vollständig überdacht und somit nicht 2.Liga-gerecht.
Bild: Getty

Weil die Südtribüne des Wildparkstadions in Karlsruhe nicht überdacht werden darf, droht dem Klub nun der Verbleib in der dritten Liga, obwohl er sich auf einem Aufstiegsplatz befindet.

Aktuell belegt der Karlsruher SC in der dritten Bundesliga Platz zwei und würde somit nach Saisonende direkt aufsteigen. Die Deutsche Fussball Liga (DFL) lässt Karlsruhe allerdings nur dann höher kicken, wenn sie ihr Stadion entsprechend ausrichten. «Dem Ausnahmeantrag des Karlsruher SC zur Nichtüberdachung der provisorischen Südtribüne wurde im Rahmen des heutigen Erstbescheides zum Lizenzierungsverfahrens der Deutschen Fussball Liga (DFL) nicht stattgegeben», vermeldete der Verein über Twitter.

Die DFL stört sich daran, dass im Wildparkstadion mehr als 27 Prozent der Zuschauerplätze nicht überdacht sind. «Hinzu kommt, dass insbesondere die Fans des jeweiligen Gastklubs die Nachteile der fehlenden Überdachung tragen würden», so der Verband.

Auf eine schnelle Entscheidung angewiesen

Das fehlende Dach könnte den Karlsruher SC in ernsthafte Schwierigkeiten bringen, denn einfach so überdachen darf der Verein die Tribüne gar nicht. Der Karlsruher Gemeinderat genehmigte im Februar nämlich nur die Überdachung der provisorischen Nordtribüne, für die Südtribüne ist kein Dach vorgesehen.

Laut Geschäftsführer Michael Becker ein ernstzunehmendes Problem: «Durch die Entscheidung des Karlsruher Gemeinderates gegen die Überdachung der provisorischen Südtribüne verschärft sich nach dem negativen Bescheid der DFL mehr denn je die Situation. Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun und befinden uns bereits erneut in Gesprächen mit der Stadt, um die Auflage der Überdachung rechtzeitig erfüllen zu können. Jetzt sind wir auf eine schnelle und zustimmende Entscheidung des Karlsruher Gemeinderats angewiesen.»

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