Digital-News des Tages Apple gab Pläne für iCloud-Verschlüsselung nach FBI-Druck auf

dj

22.1.2020

Ausser man nutzt iCloud. Dann kann auch das FBI wissen, was man mit dem iPhone macht.
Ausser man nutzt iCloud. Dann kann auch das FBI wissen, was man mit dem iPhone macht.
Getty Images

Apple gab offenbar FBI-Druck nach, das günstige iPhone könnte schon im März kommen und Facebook muss sich wegen Gesichtserkennung vor Gericht verantworten. Das und mehr in den Digital-News des Tages.

Apple soll bestehende Pläne für eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für das iCloud-Backup aufgegeben haben, nachdem das FBI sich beschwert hatte. Stand jetzt besitzt Apple die Schlüssel für jedes auf seinen Servern gespeicherte iCloud-Backup eines iPhones. Auf Anfrage von Strafverfolgungsbehörden kann Apple also Nutzerdaten wie beispielsweise Fotos oder verschickte WhatsApp-Nachrichten herausgeben. Google hingegen bietet seit 2018 eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Android-Backups an. 

Vor zwei Jahren habe Apple das FBI über seine Pläne zur Verschlüsselung informiert, schreibt «Reuters». Die US-Bundespolizei habe bei einem Treffen mit Apple-Vertretern ihre starke Opposition zu den Pläne zum Ausdruck gegeben — danach seien diese still und heimlich aufgegeben und die rund zehn an dem Projekt arbeiteten Apple-Mitarbeiter mit anderen Aufgaben betrautet worden. Apple und das FBI wollten sich gegenüber «Reuters» nicht zu dem Bericht äussern.

Günstiges iPhone schon im März?

Ein Nachfolger für das iPhone SE soll schon nächsten Monat in die Produktion gehen und im März präsentiert werden, berichtet «Bloomberg». Das Gerät soll in etwa den Look eines iPhone 8 haben, mit einem 4,7 Zoll grossen Bildschirm und Touch ID statt Face ID. Im Inneren soll aber der gleiche Prozessor wie bei den derzeitigen Spitzenmodellen iPhone 11/11 Pro verbaut werden.

«Drecks Fotze» nun doch eine Beleidigung in Deutschland

Das Berliner Landgericht hat eine eigene Entscheidung teilweise revidiert. Im September kam es noch zu dem Schluss, dass die deutsche Grünen-Politikerin Renate Künast Bezeichnungen wie «Stück Scheisse», «Schlampe» oder «Drecks Fotze» (sic) als freie Meinungsäusserungen ertragen müsse. Nun entschiedet das Gericht, dass die Aussagen, die unter einem Facebook-Post mit gefälschten Zitaten der Politikerin getätigt wurden, doch eine unzulässige Schmähkritik seien.

Facebook kann wegen Gesichtserkennung verklagt werden

Der oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, dass eine Sammelklage gegen Facebook fortgeführt werden kann, wie «The Hill» berichtet. Dem Tech-Giganten wird vorgeworfen, mit der Gesichtserkennung-bei Fotos gegen Datenschutzgesetze des Bundesstaates Illinois verstossen zu haben, da die Nutzer nicht um Erlaubnis gebeten wurde.

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