Weniger weisse Männer Oscars nur noch für Filme mit Minderheiten – ist die Kunst nun zweitrangig?

Von Fabian Tschamper

11.9.2020

«Green Book» wurde an der Oscarverleihung 2019 als «Bester Film» ausgezeichnet. Viggo Mortensen und Mahershala Ali glänzten beide in den Hauptrollen.
«Green Book» wurde an der Oscarverleihung 2019 als «Bester Film» ausgezeichnet. Viggo Mortensen und Mahershala Ali glänzten beide in den Hauptrollen.
Universal Pictures

Die Oscar-Akademie führt ab 2024 Teilnahmekonditionen für die Sparte «Bester Film» ein. Um nominiert zu werden, müssen Filme einige davon erfüllen. Kommt das Werk an sich nun sekundär? Eine Erklärung zum neuen Regelwerk.

Seit Jahren findet im Filmbusiness ein Umdenken statt. Sichtbare Konsequenzen, dass Minderheiten vernachlässigt werden, gab es dann allerdings erst 2016. Damals boykottierten viele nicht-weisse Akteure die Veranstaltung, weil in den einzelnen Kategorien vornehmlich weisse Schauspieler nominiert waren. Die laute «Black Lives Matter»-Bewegung dürfte auch dazu beigetragen haben, dass die Academy of Motion Picture Arts and Sciences neue Teilnahmekriterien bestimmt hat. Sie führen per 96. Ausgabe (2024) einen neuen Inklusionsstandard ein, der bislang für die prestigeträchtigste Kategorie «Bester Film» gilt.

Die Mitglieder der Akademie halten darin in vier unterteilten Punkten fest, welche Konditionen ein Film erfüllen muss, um in dieser Kategorie überhaupt wählbar zu sein. Sie nennen diese Punkte «Standard A» bis «Standard D». Um eine Chance auf eine Nomination zu erhalten, müssen die Werke mindestens zwei von diesen vier Standards gerecht werden.

Hier eine Übersicht der Voraussetzungen:

Standard A

  • A1: Mindestens eine Hauptdarstellerin oder -darsteller müssen aus einer der folgenden unterrepräsentierten ethnischen Gruppen stammen: asiatisch, hispanisch, schwarz, indigen oder jegliche andere ethnische Minderheit.
  • A2: Mindestens 30 Prozent der Schauspieler*innen in Nebenrollen müssen aus mindestens zwei der folgenden unterrepräsentierten Gruppen stammen: Frauen, ethnische Minderheiten, LGBTQ+ oder Menschen mit Beeinträchtigungen.
  • A3: Der Hauptplot/die Storyline fokussiert sich auf eine der folgenden unterrepräsentierten Gruppen: Frauen, ethnische Minderheiten, LGBTQ+ oder Menschen mit Beeinträchtigungen.

Der erste Standard betrifft also plump ausgedrückt alles, was vor der Kamera passiert – sprich: die Menschen und die Handlung eines Produkts. Hier müssen die Filmemacher mindestens eine Voraussetzung erfüllen, dass dieser Standard als erreicht gilt.

Im zweiten Standard wird alles behandelt, das hinter der Kamera abläuft, sei es Regisseur*in, Kamerafrau und -mann, Make-up-Artists etc. Hier muss ebenfalls eine Voraussetzung erfüllt sein, um einen genügenden Standard zu erreichen.

Standard B

  • B1: Mindestens zwei der künstlerischen Leiter*innen und Abteilungsleiter*innen müssen aus den folgenden unterrepräsentierten Gruppen stammen: Frauen, ethnische Minderheiten, LGBTQ+ oder Menschen mit Beeinträchtigungen. Ausserdem muss mindestens eine Person aus den folgenden unterrepräsentierten Minderheiten stammen: asiatisch, hispanisch, schwarz, indigen oder jegliche andere ethnische Minderheit.
  • B2: Mindestens sechs andere Crewmitglieder oder technische Positionen müssen mit Menschen aus unterrepräsentierten Gruppen besetzt sein.
  • B3: Mindestens 30 Prozent der gesamten Filmcrew muss aus den folgenden unterrepräsentierten Gruppen stammen: Frauen, ethnische Minderheiten, LGBTQ+ oder Menschen mit Beeinträchtigungen.

Um den dritten Standard zu erreichen, müssen beide der folgenden Kriterien erfüllt werden. Hierbei dreht es sich um Freiwilligenarbeit oder auch bezahlte Praktika bei Filmstudios.

Standard C

  • C1: Beim Verleiher oder dem Finanzierungsunternehmen des Films müssen Praktikanten oder Lehrlinge aus folgenden unterrepräsentierten Gruppen arbeiten: Frauen, ethnische Minderheiten, LGBTQ+ oder Menschen mit Beeinträchtigungen.
  • C2: Beim Verleiher oder dem Finanzierungsunternehmen des Films müssen unbezahlte Praktikanten oder Tagelöhner aus folgenden unterrepräsentierten Gruppen arbeiten: Frauen, ethnische Minderheiten, LGBTQ+ oder Menschen mit Beeinträchtigungen.

Den letzten Standard widmet die Academy dem Marketing, der Promotion und dem Vertreiben eines Films. Dieser Punkt beinhaltet nur eine Voraussetzung, die für einen genügenden Standard erreicht werden muss.

Standard D

  • Bei Marketing, Public Relations oder Verleiher müssen in leitenden Positionen wie auch untergestellten folgende unterrepräsentierte Gruppen enthalten sein: Frauen, ethnische Minderheiten, LGBTQ+ oder Menschen mit Beeinträchtigungen.

Obwohl sich die Repräsentation von Minderheiten seit den 1970er- und 1980er-Jahren deutlich verbessert hat und das Bewusstsein für Vielfalt gewachsen ist, herrscht im Filmgeschäft noch keine Chancengleichheit. Voraussetzungen wie die Diversitätsregel beim wichtigsten Preis der Branche sind ein Schritt in die richtige Richtung. Sie garantiert die Inklusion vieler Minderheiten und lässt ihren Erfolg – oder eine Jobzusage – nicht mehr von der Herkunft abhängen.

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