Oscar-Preisträger Cuba Gooding Jr. einigt sich mit Klägerin in Vergewaltigungs-Prozess

dpa/klm

7.6.2023 - 10:25

Eine Frau warf dem Hollywood-Star Cuba Gooding Jr. vor, sie vergewaltigt zu haben. Am Dienstag wäre der Prozess dazu in New York losgegangen. Nach einer aussergerichtlichen Einigung kommt es nun nicht dazu. 

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  • Oscar-Preisträger Cuba Goding Jr. hätte sich ab heute vor Gericht verantworten müssen.
  • Eine Frau warf ihm vor, sie vergewaltigt zu haben.
  • Nachdem es zu einer aussergerichtlichen Einigung kam, wurde der Prozess abgesagt. 

Der Schauspieler Cuba Gooding Jr. hat eine gegen ihn vorgebrachte Vergewaltigungsklage aussergerichtlich beigelegt, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht. Details wurden nicht bekannt, eine Anwältin der Klägerin, Gloria Allred, lehnte einen Kommentar ab.

Goodings Anwälte hatten erklärt, der Sex mit der Frau vor zehn Jahren in Manhattan sei einvernehmlich gewesen. Am Dienstag sollte der Prozess mit der Auswahl der Geschworenen beginnen.

Die Frau hatte den inzwischen 55-jährigen Oscar-Preisträger beschuldigt, er habe sie nach dem Kennenlernen in einem Restaurant überredet, mit in sein Hotelzimmer zu kommen, damit er sich umziehen könne.

Klage forderte sechs Millionen Dollar 

Dort habe er sie vergewaltigt. Goodings Anwälte beharrten jedoch darauf, dass die Frau der Begegnung zugestimmt habe und dass sie danach vor anderen damit geprahlt habe, Sex mit einem Prominenten gehabt zu haben. In der Klage wurden sechs Millionen Dollar Schadenersatz gefordert.

Gooding wurde nach Behördenangaben in der Vergangenheit von mehr als 30 Frauen sexuelles Fehlverhalten vorgeworfen, darunter übergriffige Berührungen und unerwünschtes Küssen.

Im April 2022 hatte der Schauspieler zugegeben, dass er 2018 eine Angestellte in einem New Yorker Nachtklub gewaltsam geküsst hatte. Weil er danach eine sechsmonatige Alkohol- und Verhaltensberatung absolvierte, konnte Gooding sein Schuldbekenntnis später zurückziehen und sich stattdessen einer nicht strafbaren Belästigung für schuldig bekennen.

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