People Beyoncé: Es kann nur eine geben!

CoverMedia

19.12.2017 - 22:12

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Mit Sängerin Beyoncé legt man sich lieber nicht an - das bedeutet auch, dass man ihren Namen auf keinen Fall für seine eigenen Zwecke verwenden kann!

Beyoncé (36) will sich und ihre Marke mit allen Mitteln schützen.

Eigentlich wollten die Besitzer einer Cocktailbar im New Yorker Stadtteil Brooklyn ihrer Lieblingssängerin ('Halo') nur Tribut zollen, indem sie ihre Bar Leyenda im Dezember in 'Sleyenda' umbenennen - in Anlehnung an Beyoncés Textzeile 'I Slay' aus dem Song 'Formation'. Zudem hatten sie ihre Karte auf Weihnachtskarten von Beyoncé drucken lassen.

Doch statt zahlreicher Gäste flatterte den Betreibern nun eine Unterlassungsaufforderung ins Haus. Laut dem Blog 'Eater New York' sollen die Anwälte des Stars zwar deutlich gemacht haben, dass Beyoncé sich für deren Unterstützung bedankt. Ihre Geschäftsidee könne jedoch ihre Marke und andere Rechte verletzen.

In dem Schreiben heißt es: "Es scheint, dass Sie ein großer Fan von Mrs. Carter [Beyoncés legaler Nachname] sind, dafür dankt Ihnen Mrs. Carter auch. Es gibt jedoch eine Grenze zwischen Verehrung und der Verletzung von geistigem Eigentum. Wir sind besorgt, dass diese Bar diese Grenze überschreitet."

Die Anwälte baten die Besitzer, nicht den Namen, ihre Lyrics, oder ihre Designs zu verwenden. "Sie müssen wissen, dass Mrs. Carter und ihre Firma BGK keine rechtlichen Schritte gegen Sie einleiten möchten, aber sofern Sie nicht unseren Bedingungen Folge leisten, bleiben uns nicht viele andere Möglichkeiten, ihre Rechte zu schützen", so das Schreiben.

Restaurantbesitzerin Ivy Mix erklärte gegenüber 'Eater New York', sie sei "ein wenig traurig, dass Beyoncé nicht den Enthusiasmus teile". Zuvor hatten sie schon Stars wie Katy Perry oder Gwen Stefani in ihrer Bar so eine Ehre zuteil kommen lassen - da hatte sich bislang niemand beschwert.

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